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Medienrat genehmigt MGM-Channel

06.02.2003 | 7 2003
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2003 die bundesweite Verbreitung des Spartenfernsehangebots MGM-Channel der MGM Networks (Deutschland) GmbH als Spartenangebot Unterhaltung für die Dauer von acht Jahren genehmigt. In der Genehmigung wird sichergestellt, dass entsprechend der künftigen tatsächlichen und rechtlichen Entwicklung im digitalen Fernsehen, insbesondere in den Bereichen Jugendschutz und Zugangsfreiheit ergänzende Auflagen getroffen werden können. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) war in ihrer Sitzung am 14. Januar 2003 zu dem Ergebnis gekommen, dass der Genehmigung keine konzentrationsrechtlichen Gründe entgegenstehen.

Die MGM Networks (Deutschland) GmbH ist eine 100-%ige Tochtergesellschaft der MGM Networks Inc. mit Sitz in Santa Monica, USA. 89,0 % der Aktien an MGM Networks Inc. hält die Tracinda Corporation, deren alleiniger Gesellschafter Mr. Kerkorian ist.

Bei dem Programm MGM-Channel handelt es sich um ein digitales Spartenprogramm Unterhaltung. Die Vermarktung des Pay-TV-Programms soll über die Premiere-Plattform erfolgen. Im ersten Jahr sollen ausschließlich Spielfilme aus der MGM-Filmbibliothek ausgestrahlt werden.