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Jugendschutzbericht für das zweite Halbjahr 2002 vorgelegt

06.02.2003 | 14 2003
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat dem Medienrat in seiner Sitzung am 6. Februar 2002 den Jugendschutzbericht für das zweite Halbjahr 2002 vorgelegt.

Überprüfung des Programms der von der BLM zugelassenen Anbieter
Bei den von der Landeszentrale zugelassenen Anbietern erwies sich das bei tv.münchen ausgestrahlte Nachtprogramm "Sexy Nights" als teilweise problematisch. Mehrere Ausgaben der Erotik-Clips befinden sich derzeit in Prüfung. Geprüft wird auch die Werbung für Telefon-Sexhotlines, die zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr in den Programmen von Kabel 1, Neun Live, tv.münchen, DSF, MTV und Tele 5 ausgestrahlt wird.

Eine Beanstandung wurde im zweiten Halbjahr 2002 gegen Kabel 1, wegen der ungekürzten Ausstrahlung eines indizierten Films um 20:00 Uhr ausgesprochen. Gegen Premiere, das im Berichtszeitraum drei Folgen der Serie "Sex and the City", die eine FSK-Freigabe ab 16 Jahren haben, ohne Vorsperre im Hauptprogramm ausgestrahlt hat, läuft ein aufsichtliches Verfahren.

Einen Schwerpunkt der Aufsichtstätigkeit der BLM in den zurückliegenden Monaten bildeten die beiden MTV-Formate "Freak-Show" und "Jackass". Beide Sendereihen beinhalten nach Prüfung durch die Gemeinsame Stelle Jugendschutz, Programm, Medienkompetenz und Bürgermedien (GSJP) schwere Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen. Für beide Sendereihen, die ursprünglich auch im Nachmittagsprogramm ausgestrahlt wurden, verhängte die Landeszentrale Sendezeitbeschränkungen. Demnach darf "Jackass" erst ab 22:00 Uhr, zukünftige Folgen der "Freakshow" ab 23:00 Uhr ausgestrahlt werden. Die Sendezeitbeschränkungen wurden mit Sofortvollzug und unter Androhung von Zwangsgeld bei Nichtbeachtung ausgesprochen. Bei der "Freakshow" stellte die BLM darüber hinaus eine schwere Jugendgefährdung fest. Die darauf folgende gerichtliche Auseinandersetzung mit MTV dauert noch an.

Vorsitz der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz, Programm, Medienkompetenz und Bürgermedien (GSJP)
Die Gemeinsame Stelle Jugendschutz, Programm, Medienkompetenz und Bürgermedien behandelte im zweiten Halbjahr 2002 insgesamt 69 Einzelfälle. In 39 Fällen empfahl die GSJP den jeweils zuständigen Landesmedienanstalten rechtsaufsichtlich tätig zu werden. In zwei weiteren Fällen unterhalb rechtlicher Verstöße empfahl die GSJP, die jeweiligen Veranstalter auf problematische Inhalte hinzuweisen. Außerdem wurden von der GSJP 113 Anträge von bundesweiten Anbietern bezüglich einer Ausnahmegenehmigung für einen früheren Ausstrahlungstermin geprüft. In 20 Fällen wurde diesen Anträgen nicht entsprochen. Den 13 gestellten Ausnahmeanträgen hinsichtlich der Ausstrahlung von indizierten Filmen konnte dagegen entsprochen werden.

Die Dokumentationsstelle Talkshows und neue Formate beobachtet vor allem auch Gerichtsshows, von denen mittlerweile täglich fünf unterschiedliche Sendungen von privaten Anbietern ausgestrahlt werden. Dabei fällt bei der Mehrzahl der Sendungen eine der Realität nicht entsprechende Konzentration auf Gewalt- und Sexualverbrechen bzw. -vergehen auf. Hieraus kann ein verzerrtes Bild des Gerichtsalltags und des gesellschaftlichen Zusammenlebens entstehen. Darüber hinaus sind die Beschreibungen von Gewalthandlungen für Kinder und Jugendliche potentiell ängstigend und desorientierend. Bei den Einzelfallprüfungen durch die GSJP wurden jedoch keine Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen festgestellt. - Nach wie vor überprüft die Dokumentationsstelle stichprobenartig die verbliebenen Talkshows im Nachmittagsprogramm. Auch hier konnten keine Verstöße festgestellt werden. - Während neue Psychoformate nach dem Beispiel von "Big Brother" im zweiten Halbjahr 2002 nicht mehr gestartet wurden, gab es zwei neue Entwicklungen: Einerseits Formate im Stil sogenannter "Personal-Shows", die Talk- und Beratungselemente enthalten und andererseits neue Reality-Formate mit Schwerpunkt auf Mordaufklärung und Gerichtsmedizin. Derartige Formate enthalten ein Problempotential. Verstöße konnten bisher jedoch nicht festgestellt werden.

Die Kommission der GSJP befasste sich im Berichtszeitraum u.a. mit den neuen Programmangeboten Premiere Erotik sowie mit den Pay-per-View- Angeboten von Premiere. Beim Erotik-Angebot von Premiere kann das Angebot derzeit nur im Paket von vier Sendungen im Paket bestellt werden und ist ohne Sendezeitbeschränkung rund um die Uhr abrufbar. Dies steht nicht im Einklang mit dem Rundfunk-Staatsvertrag und der Jugendschutz-Satzung. Nach Einleitung eines Aufsichtsverfahrens hat Premiere inzwischen zugesichert, ab 1.7.2003 ausschließlich den Einzelabruf des jeweiligen Films zu ermöglichen.