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Jugendschutzbericht für erstes Halbjahr 2003 vorgelegt

24.07.2003 | 57 2003
Der Jugendschutzbericht der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) für das erste Halbjahr 2003, der dem Medienrat in seiner Sitzung am 24. Juli 2003 vorgelegt wurde, verdeutlicht, dass die Mitwirkung an der Reform des Jugendmedienschutzes sowie die Überprüfung von Programmbeschwerden die Schwerpunkte in der Jugendschutzarbeit bildeten.

Bei der Überprüfung des Programms der von der BLM zugelassenen Fernsehveranstalter erwies sich vor allem das MTV-Format "Dirty Sanchez" als problematisch. Die Sendung kann als eine Art "Extrem-Show" mit Action- und Stunt-Elementen bezeichnet werden. Da die ausgestrahlten Folgen - ähnlich wie "Jackass" - fast ausschließlich mutwillig herbeigeführte und gefährliche Aktionen mit dem Ziel der Verletzung eines der vier Protagonisten zeigen, liegt nach Auffassung der BLM ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages vor. Die BLM leitete deshalb ein Prüfverfahren ein und forderte MTV zu einer Stellungnahme auf. Daraufhin verzichtete der Sender auf die weitere Ausstrahlung der restlichen Folgen.

Als Verstöße beanstandete die BLM den Videoclip zu Madonnas Song "Die another day" (MTV) aufgrund drastisch dargestellter Gewalt gegen Frauen sowie einen Programmtrailer, mit dem für die ab 18 Jahren freigegebene Digital Video Disc (DVD) "The Steve-O-Video - Don't Try This At Home" geworben wird. In dem Trailer, so die Begründung der BLM, werden Jugendlichen Anreize geboten, die schwere körperliche Beeinträchtigungen zur Folgen haben könnten.

Außer der Programmkontrolle im Rahmen der Beobachtungstätigkeit bildete die Mitwirkung an der Reform des Jugendmedienschutzes einen weiteren Schwerpunkt der Jugendschutzarbeit der BLM im ersten Halbjahr. Die Gemeinsame Stelle für Jugendschutz, Programm, Bürgermedien und Medienkompetenz (GSJP), deren Vorsitz die BLM von Januar 1999 bis März 2003 innehatte, beendete ihre Tätigkeit mit der Konstituierung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am 1. April 2003.

Die KJM ist nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag für die Aufsicht über Rundfunk (Fernsehen) und Telemedien (Internet) zuständig. Das neue Aufsichtsmodell folgt dem Leitprinzip der regulierten Selbstregulierung. Die GSJP setzte sich zwischen Januar und März 2003 deshalb intensiv mit Fragen zur praktischen Umsetzung des neuen Aufsichtsmodells auseinander. So führte die GSJP zahlreiche Gespräche mit allen Institutionen und Anbietern, die an der Reform beteiligt sind. Dazu gehörten z.B. die Jugendschutzinstitutionen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), jugendschutz.net, die Fernsehveranstalter und die im Bundesverband für Unternehmen der Informationswirtschaft, der Telekommunikation und der neuen Medien organisierten Online-Anbieter (BITKOM). Die neue Gesetzeslage und die Auflösung der GSJP sowie die Funktion des Präsidenten der BLM als Vorsitzender der KJM, haben neue Strukturen in der Programmbeobachtung der BLM notwendig gemacht.