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Medienrat stimmt Grundsätzen für die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten der Bundesrepublik Deutschland zu

18.12.2003 | 74 2003
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2003 den überarbeiteten Grundsätzen für die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ALM) zugestimmt. Die Überarbeitung des zuletzt im Mai 2002 geänderten ALM-Statuts ist durch das In-Kraft-Treten des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) im April 2003 notwendig geworden.

Sie berücksichtigt insbesondere die durch den JMStV ausgelösten strukturellen Veränderungen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft, vor allem die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Ihre Bildung und Funktionsweise innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist in § 3 geregelt. Die Zustimmung der Gremienvorsitzendenkonferenz zur Benennung der Mitglieder der KJM aus dem Kreis der Direktoren durch die Direktorenkonferenz ist in § 6 verankert. Die Satzungs- und Richtlinienkompetenz in Zusammenhang mit der Neuregelung des Jugendschutzes wurde in den Aufgabenkatalog in § 2 neu aufgenommen.

Weiterhin werden in § 3 die Bestimmungen zur Möglichkeit der Einrichtung Gemeinsamer Stellen und zur Bestellung von Beauftragten neu geregelt und an die mit In-Kraft-Treten des JMStV vorgenommene Anpassung der Verteilung der Aufgaben innerhalb der Arbeitsgemeinschaft angeglichen.