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Medienrat stimmt Grundsätzen für die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten der Bundesrepublik Deutschland zu
18.12.2003 | 74 2003
Sie berücksichtigt insbesondere die durch den JMStV ausgelösten strukturellen Veränderungen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft, vor allem die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Ihre Bildung und Funktionsweise innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist in § 3 geregelt. Die Zustimmung der Gremienvorsitzendenkonferenz zur Benennung der Mitglieder der KJM aus dem Kreis der Direktoren durch die Direktorenkonferenz ist in § 6 verankert. Die Satzungs- und Richtlinienkompetenz in Zusammenhang mit der Neuregelung des Jugendschutzes wurde in den Aufgabenkatalog in § 2 neu aufgenommen.
Weiterhin werden in § 3 die Bestimmungen zur Möglichkeit der Einrichtung Gemeinsamer Stellen und zur Bestellung von Beauftragten neu geregelt und an die mit In-Kraft-Treten des JMStV vorgenommene Anpassung der Verteilung der Aufgaben innerhalb der Arbeitsgemeinschaft angeglichen.