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Medienrat genehmigt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse an der Kabel K1 Fernsehen GmbH und der N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH

18.12.2003 | 90 2003
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2003 die Fortsetzung der Anbietertätigkeit der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH und der N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH nach Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse genehmigt.

Die KEK hat in ihrer Sitzung am 14.10.2003 die Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei den Anbietern der Programme Kabel 1 und N24 nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) über die Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten Fernsehen als unbedenklich bestätigt.

Durch die Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse werden die Darlehens-geber, die an der Finanzierung des Erwerbs der Aktienmehrheit an der ProSiebenSat.1 Media AG an der P7S1 Holding beteiligt waren, im Rahmen von Minderheitsbeteiligungen der Fondsgesellschaften an der German Media Partners L.P. in die Gesellschafterstruktur eingebunden. Durch die Beteiligungen der Fondsgesellschaften an der GMP als weitere Limited Partner reduziert sich die Gesellschafterstellung von Haim Saban und der mit ihm verbundenen Unternehmen bei der GMP zugunsten der Fondsgesellschaften auf knapp 25 %.