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Medienrat verabschiedet Eckpunkte zur Einführung von DVB-T in Bayern

05.02.2004 | 06 2004
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 5. Februar 2004 folgenden Eckpunkten zur Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) in Bayern zugestimmt und die Geschäftsleitung beauftragt, diese Eckpunkte den Gesprächen mit den Bewerbern zugrunde zu legen:
  1. Die BLM befürwortet den Einstieg in die Fernsehverbreitung über DVB-T in Bayern mit einer Schwerpunktversorgung an den Standorten München und Nürnberg, deren Beginn für das II. Quartal 2005 vorgesehen ist.
     
  2. Eine Ausweitung der Versorgung auf weitere Standorte oder gar eine flächendeckende Versorgung mit DVB-T in Bayern für private Rundfunkangebote muss zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten geprüft werden.
     
  3. Die BLM befürwortet die Errichtung von jeweils drei Multiplexen mit jeweils vier Programmen für private Anbieter, um eine entsprechende Angebotsvielfalt zu erreichen.
     
  4. Die Entscheidung über die Programmbelegung trifft der Medienrat auf der Basis einer vorangegangenen Ausschreibung.
     
  5. In die Auswahlentscheidung sollen vor allem folgende Gesichtspunkte einfließen: Zumindest die jetzt an den jeweiligen Standorten analog terrestrisch verbreiteten Programme sollen die Möglichkeit zur Verbreitung über DVB-T erhalten. Dies gilt insbesondere für die lokalen Programme tv.münchen und FrankenFernsehen. Auch die Verbreitung eines Mediendienstes (Teleshopping) sollte in Betracht gezogen werden. Können nur zwei Multiplexe errichtet werden, sollen mindestens zwei Programme nicht den großen Senderfamilien RTL und ProSiebenSat.1 Media AG angehören.
     
  6. Die Pflicht von RTL und Sat.1 als reichweitenstärkste bundesweit verbreiteter Programme zur Schaltung von Fensterprogrammen muss auch bei einer Verbreitung über DVB-T erfüllt werden.
     
  7. Die analoge terrestrische Verbreitung von privaten Angeboten an den Standorten München und Nürnberg soll mit Aufnahme des Betriebs von DVB-T eingestellt werden.
     
  8. Die analoge terrestrische Verbreitung von privaten Angeboten, insbesondere von RTL und Sat.1 mit den entsprechenden Fensterprogrammen, soll an anderen Standorten in Bayern jedenfalls bis zum Ablauf der derzeit gültigen Genehmigungen (31.12.2005) aufrechterhalten werden.
     
  9. Vorbehaltlich der jeweils nötigen haushaltsrechtlichen Entscheidungen erklärt sich die BLM bereit, den Einstieg in DVB-T an den Standorten München und Nürnberg mit jährlich jeweils bis zu 300.000 Euro p.a. auf die Dauer von vier Jahren zu fördern (entspricht einer maximalen Gesamtförderung von 2,4 Mio. Euro). Eine weitergehende Förderung der Verbreitung lokaler Programmangebote bleibt vorbehalten.