Cookie Hinweis

Suche

Pressemitteilungen

Medienrat verabschiedet Änderung der AFK-Satzung

25.03.2004 | 15 2004
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 25. März 2004 eine Änderung der Satzung über die Nutzung von Sende- und Übertragungskapazitäten für Zwecke der Aus- und Fortbildung nach dem Bayerischen Mediengesetz (AFK-Satzung) beschlossen.

Inhaltlich sind folgende Änderungen hervorzuheben:

Die Verfahrensregelungen zur Anhörung der Medienvereine in § 4 wurden u.a. wie folgt geändert: Zukünftig muss die Stellungnahme des Medienvereins nicht mehr in allen Fällen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Künftig sind auch einstimmige Entscheidungen repräsentativ zusammengesetzter Vorstände anstelle der Mitgliederversammlung ausreichend. Die Frist zur Stellungnahme nach Bekanntgabe wird von acht auf sechs Wochen verkürzt mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung auf bis zu zehn Wochen in besonderen Fällen.

In § 10 Absatz 3 wurde das entscheidungserhebliche Quorum für die AFK-Mitgliederversammlung von bisher 2/3 der Mitglieder auf mehr als die Hälfte herabgesetzt. Ebenfalls wurde in § 10 Absatz 3 eine Neuregelung eingeführt, wonach im Fall der Beschlussunfähigkeit nunmehr umgehend zu einer zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung eingeladen werden kann. Hierdurch wird ein zeitlicher Verzug im Fall der Entscheidungsfindung vermieden.

Die geänderte AFK-Satzung tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.