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Der Medienrat verabschiedet Erklärung zu Extremformaten im Fernsehen

27.05.2004 | 30 2004
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2004 folgende Erklärung zu Extremformaten im Fernsehen beschlossen:

"Der Medienrat sieht in der Entwicklung der privaten Fernsehangebote durch eine Fülle neuer Formate, die von einer breiten Öffentlichkeit u.a. unter dem Schlagwort "Ekel TV" zunehmend kritisch diskutiert werden, eine neue Dimension erreicht. Vor allem Formate wie die Show "Ich bin ein Star - holt mich hier raus!" (RTL), die fünfte Staffel von "Big Brother" (RTL2), die Show "Fear Factor" (RTL), die jugendaffin gestaltete Show "Scare Tactics" (MTV) sowie "Schürmanns Gebot" (Neun live) geben aus medienethischer Sicht Anlass zur Kritik."

Hauptkritikpunkte des Medienrats sind die in den neuen Formaten systematisch stattfindende Missachtung gesellschaftlicher Normen und die bewusste Inszenierung von Tabubrüchen. Der Medienrat stellt fest, dass vor allem private Fernsehanbieter hier gezielte Grenzverschiebungen vornehmen, um dadurch eine größere öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen.

So werden Menschen bei der Absolvierung würdeloser Mutproben und "Spielaufgaben" zur Schau gestellt, in extreme Angst- bzw. Stresssituationen versetzt, im Konkurrenzkampf gegeneinander ausgespielt oder zu oberflächlichen Klischeeträgern degradiert. Die in den neu entwickelten Formaten hinzu gekommene zynische, oft hämische Grundhaltung der Moderatoren gibt Kandidaten derartiger Sendungen zusätzlich der Lächerlichkeit preis. Grundlegende Werte, wie die Wahrung der Privatsphäre und das Recht auf Intimität werden untergraben. Der Zuschauer wird in die Rolle des Voyeurs gelockt, der sich an psychischen und physischen Belastungen Anderer ergötzt.

In der Gesamttendenz bedeutet dies eine Konterkarierung ethischer Grundwerte wie Respekt und Mitgefühl sowie Achtung der Integrität der Person. Gesellschaftlich anerkannte Werte werden in ihrer praktischen Bedeutung ausgehöhlt.

Mit großer Besorgnis nimmt der Medienrat dies besonders im Blick auf den Jugendschutz wahr. Kinder und Jugendliche sind in ihrer Persönlichkeits- und Werteentwicklung im Vergleich zu Erwachsenen weit weniger gefestigt und auf Vorbilder und Rollenmodelle angewiesen. Neben Menschen aus dem näheren sozialen Umfeld (Eltern, Lehrer, Freunde) sind es in zunehmendem Maße Personen der Medienöffentlichkeit, die prägend auf Kinder und Jugendliche wirken. Wenn antisoziale Verhaltensweisen öffentlich kultiviert werden, kann dies im Sinne einer negativen Modellfunktion bei Kindern und Jugendlichen vorhandene Tendenzen zu Ausgrenzung und Herabwürdigung von Menschen legitimieren oder noch verstärken. Daran ändert auch das Einverständnis der Mitwirkenden an solchen Sendungen nichts. Im Hinblick auf den gesellschaftlichen Wertekonsens ist diese Entwicklung im übrigen nicht nur für Kinder und Jugendliche problematisch.

Der Medienrat erwartet daher,
  • dass die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ihre Möglichkeiten entschieden einsetzt, nämlich durch rechtsaufsichtliche Maßnahmen, wo es geboten ist, aber auch durch regelmäßige Gespräche mit den Veranstaltern und der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF),
  • dass die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) durch ihre unabhängigen Prüfausschüsse zweifelhafte Formate einer umfassenden und effizienten Prüfung unterziehen, wobei auch einzelne fortgesetzte Elemente von seriellen Sendungen wie Big Brother bewertet werden sollen,
  • dass die privaten Fernsehveranstalter die Vorlagepraxis weiter verbessern und die FSF in größerem Umfang als bisher nutzen, damit das Modell der regulierten Selbstregulierung zum Erfolg geführt wird,
  • dass vor allem die privaten, aber auch die öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter nicht nur ihrer gesetzlichen Verantwortung nachkommen, sondern aktiv und gestaltend ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen.
Die Medienaufsicht setzt auf die Eigenverantwortung der Programmanbieter und auf deren Willen, die Funktion des meinungsbildenden Leitmediums Fernsehen ernst zu nehmen. Dabei kann es nicht nur darum gehen, Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrags zu vermeiden.

Die Fernsehanbieter sollten vielmehr inhaltliche Qualität und sozial-ethisch wichtige Werte in ihren Programmen fördern. Die genannten Entwicklungen besonders bei den so genannten Extremformaten sind für den Medienrat auch ein Anlass, wieder einmal an die wichtige gesellschaftliche Rolle der Medienpädagogik zu erinnern. Die Medienpädagogik ist gewiss kein Alibi für Versäumnisse der Anbieter. Trotzdem bedarf sie einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung, damit Kinder und Jugendliche lernen, kritisch und verantwortlich mit den Medien umzugehen."

Der Medienrat der BLM hat sich seit seinem Bestehen regelmäßig und grundsätzlich mit dem Jugendschutz im Fernsehen und Fragen der Programmqualität auseinandergesetzt und dazu bereits mehrere Resolutionen verabschiedet.