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Problematische Programmtrends nehmen zu - Jugendschutzbericht der BLM für das erste Halbjahr 2004 vorgestellt

22.07.2004 | 42 2004
Der Medienrat der Landeszentrale hat auf der Basis des Jugendschutzberichtes der BLM für das erste Halbjahr 2004 in seiner Sitzung am 22. Juli die Zunahme problematischer Programmtrends im Fernsehen diskutiert.

In seinem Bericht an den Medienrat griff BLM-Präsident Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, der auch Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist, insbesondere die aktuelle Diskussion über die Schönheits-OP-Shows im Fernsehen auf. Ausgestrahlt worden sind bereits mehrere Folgen von "I want a famous face" (MTV) und eine "Big Brother"-Sendung, in der ein Schönheitschirurg die Kandidaten beraten hatte. Für den Herbst sind weitere Formate geplant ("The Swan" auf ProSieben und "Alles ist möglich" bei RTL).

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am 20. Juli entschieden, dass TV-Formate, in denen Schönheitsoperationen zu Unterhaltungszwecken angeregt, durchgeführt oder begleitet werden, grundsätzlich nicht vor 23.00 Uhr gezeigt werden dürfen. Diesem Beschluss, so Ring, liege die Bewertung zugrunde, dass solche Sendungen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können. Denn jungen Zuschauern werde "in der wichtigen Phase der Identitätsfindung" suggeriert, es komme nur auf das Äußere an und dieses sei beliebig formbar. Die BLM hat die bereits gesendeten Folgen von "I want a famous face" an die KJM zur Prüfung weitergeleitet, die darüber im Eilverfahren entscheiden wird.

Auch andere Programmformate erweisen sich als weiterhin problematisch, wie die BLM-Programmbeobachtung festgestellt hat. Sofern beispielsweise bei Psycho-Shows oder Action- und Stunt-Shows ein Verdacht auf Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages bestand, sind die Fälle der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Entscheidung übermittelt worden.

Aus Sicht des Jugendschutzes sowie im Hinblick auf die Menschenwürde gibt außerdem die fünfte Staffel von "Big Brother" (RTL 2, Tele 5, Premiere), die seit dem 1. März 2004 läuft, Anlass zur Kritik (z.B. Dreiteilung des Hauses in "Reiche", "Normale" und "Survivors", deutlich auszumachende Sexualisierung und Androhung von Isolation der Kandidaten). Trotz des hohen Problempotenzials konnte jedoch bislang kein Rechtsverstoß festgestellt werden.

Unter den Aufgaben der KJM sind im Berichtszeitraum neben den Prüffällen aus Rundfunk und Telemedien (insgesamt 223) vor allem die Stellungnahmen zu Anträgen auf Indizierung von Telemedien (Internet und Mediendienste) und die Bewertung der Systeme zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe hervorzuheben. Im Berichtszeitraum wurden 86 Indizierungsanträge zu Telemedien bearbeitet, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit Bitte um Stellungnahme übermittelt worden waren. Nach Bewertung durch die KJM-Stabsstelle, die bei der BLM angesiedelt ist, befürwortete der Vorsitzende in 83 Fällen eine Indizierung durch die BPjM.
Bei der Bewertung der Konzepte für eine geschlossene Benutzergruppe hat die KJM bisher sechs Systeme als positiv beurteilt. In Telemedien sind unzulässige Inhalte wie einfache Pornographie ausnahmsweise erlaubt, wenn sie in geschlossenen Benutzergruppen verbreitet werden, zu denen nur Erwachsene Zugang haben. Außerdem ist bei der KJM im Januar 2004 ein Antrag auf Anerkennung durch die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) eingereicht worden. Unter der Federführung der KJM-Stabsstelle wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die den Antrag für die KJM bewerten soll.