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Medienrat genehmigt die TV-Programme Toon Disney und Playhouse Disney

14.10.2004 | 58 2004

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2004 die bundesweite Verbreitung der beiden TV-Spartenprogramme "Toon Disney" und "Playhouse Disney" als deutschsprachige Spartenprogramme Unterhaltung für die Dauer von acht Jahren genehmigt. Anbieter der beiden Programme ist die Walt Disney Company (Germany) GmbH.

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat die beiden Genehmigungen nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags über die Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten Fernsehen geprüft und als unbedenklich bestätigt.

Beide Programme sollen sowohl im Rahmen des neuen Digitalpakets der Kabel Deutschland GmbH als auch über die Plattform von Premiere verbreitet werden. Während sich das Programm Playhouse Disney an Kinder zwischen 3 und 7 Jahren und deren Eltern wendet, richtet sich Toon Disney an Kinder im Alter von 3 - 13 Jahren.

Kontakt bei Rückfragen:
Dr. Wolfgang Flieger
Telefon (089) 638 08 - 313, E-Mail: wolfgang.flieger@blm.de