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Beschluss des Medienrats zum lokalen/regionalen Fernsehen in München

16.12.2004 | 82 2004

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2004 die Geschäftsführung der BLM gebeten, für den Fall, dass die Das Stadtfernsehen Programmgesellschaft mbH (tv.münchen) bis 20.01.2005 keine neue genehmigungsfähige Gesell­schafterstruktur mit lokal verwurzelten und zur Kooperation mit bisher im lokalen Fernsehen München genehmigten Anbietern bereiten Gesellschaftern vorlegt, den Genehmigungsbescheid zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Fernsehvollprogramms in München zu widerrufen. In diesem Fall soll zur Erreichung einer Gesamtlösung für das neue Versorgungsgebiet München/Oberland eine Neuausschreibung für ein lokales/regionales Fern­sehvollprogramm und das lokale/regionale Fernsehfenster im Programm RTL veranlasst werden.
 
In der Diskussion hat der Medienrat zum Ausdruck gebracht, dass die Zielsetzung eine dauerhafte Zukunftslösung sein muss, die der Entwicklung lokaler, attraktiver Programme dient. Die Probleme lägen in der Gesellschafterstruktur von tv.münchen, nicht in dem Engagement der dort tätigen Mitarbeiter.


Bei tv.münchen ist derzeit folgende Gesellschafterstruktur genehmigt:

- Kanal 1 Fernsehbetriebsgesellschaft mbH 40 %
- Thomas Kirch 60 %
                                                                        
 
Die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der Kanal 1 Fernsehbetriebs­gesellschaft sind dabei wie folgt:

- Hanno Soravia 49 %
- Dr. Gerhard Knechtl (als Treuhänder für Hanno Soravia) 49 %
- Beatrix Schartl 2 %


Neben ihrer Beteiligung an tv.münchen ist die Kanal 1 Fernsehbetriebs­gesellschaft Alleingesellschafterin u.a. des Berliner Lokalsenders TV.Berlin. Einer Pressemitteilung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medien­bereich (KEK) war zu entnehmen, dass die KEK am 09.11.2004 einer Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der TV.Berlin Neu Produktionsgesellschaft mbH, dem Veranstalter von TV.Berlin, zugestimmt hat.
 
Durch die KEK ist die Übernahme der vormals von Herrn Dr. Gerhard Knechtl treuhänderisch für Herrn Hanno Soravia gehaltenen Anteile in Höhe von 49 % an der Kanal 1 durch Frau Simone Langkabel treuhänderisch für die Mitsui Securities Eastern Europe Fund AG, Liechtenstein, als konzentrationsrechtlich unbedenklich bestätigt worden. Zugleich ist der KEK angezeigt worden, dass Frau Simone Langkabel beabsichtige, von den 49 % der unmittelbar von Herrn Hanno Soravia gehaltenen Anteile im eigenen Namen einen Teilgeschäfts­anteil in Höhe von 40 % zu übernehmen. 9 % der Anteile würden demnach bei Herrn Hanno Soravia, 2 % der Anteile bei Frau Beatrix Schartl verbleiben.
 
Nach Kenntnisnahme dieses Vorgangs hat die BLM der Kanal 1 Fernseh­betriebsgesellschaft mbH in einem Schreiben von 18.11.2004 mitgeteilt, dass die für das Berliner Fernsehen angezeigten Veränderungen auch für die Genehmigungssituation für das Programm tv.münchen relevant sind. Die Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse, wie sie für Berlin angezeigt wurden, seien für die Anbie­terin Das Stadtfernsehen Programm­gesellschaft mbH nicht genehmigungs­fähig. Die Kanal 1 bzw. tv.münchen haben eine gesellschaftsrechtliche Neuordnung angekündigt.
  
Kontakt bei Rückfragen:
Dr. Wolfgang Flieger
Telefon (089) 638 08 - 313, E-Mail: wolfgang.flieger@blm.de