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BLM-Jugendschutzbericht für zweites Halbjahr 2003 / Neue Verfahrensabläufe nach Einrichtung der Kommission für Jugendmedienschutz

05.02.2004 | 07 2004
Aufgabenverteilung und Verfahrensabläufe im Jugendschutz haben sich durch die Gründung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im April 2003 geändert. Mit der Einrichtung der KJM-Stabsstelle, die beim KJM-Vorsitzenden Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring in der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) angesiedelt ist, hat die BLM zusätzliche Aufgaben im Jugendschutz übernommen. Die Stabsstelle ist zuständig für inhaltliche Fragen, die Vorbereitung von Grundsatzangelegenheiten sowie für die Öffentlichkeitsarbeit. Die KJM-Geschäftsstelle in Erfurt übernimmt dagegen organisierende und koordinierende Aufgaben.

Die KJM ist ein Organ der Landesmedienanstalten, das im Einzelfall für die jeweils zuständige Landesmedienanstalt tätig wird. Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) wacht die KJM über die Einhaltung der Bestimmungen zum Jugendschutz und zum Schutz der Menschenwürde in Rundfunk und Telemedien (Internet). Sie hat vor allem Überprüfungs-, Beurteilungs- und Entscheidungskompetenzen.

Der neue Verfahrensablauf für Prüffälle, der sich noch in der Erprobungsphase befindet, lässt sich in fünf Schritte untergliedern: Die Programmbeobachtung bzw. die Vorbewertung konkreter Beschwerden in Radio und Fernsehen obliegt den jeweils zuständigen Landesmedienanstalten. Für Telemedien übernimmt derzeit hauptsächlich jugendschutz.net diese Aufgabe. Mögliche Verdachtsfälle werden an die KJM weitergeleitet, die für die Überprüfung bzw. Beurteilung dieser Fälle zuständig ist. Stellt die KJM einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV fest, hört die zuständige Landesmedienanstalt den Anbieter bzw. Sender an oder schaltet die Freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen ein, sofern die Anbieter Mitglied einer solchen Einrichtung sind. Welche Maßnahmen gegen den Anbieter bei Verstößen ergriffen werden, entscheidet die KJM. Vollziehen muss diese Maßnahmen dann die zuständige Landesmedienanstalt.

Die Landesmedienanstalten nehmen also weiterhin wesentliche Aufgaben im Jugendschutz wahr und sind nun - über den Rundfunk hinaus - auch für das Internet zuständig. Die Zahl der Prüffälle hat sich dadurch erheblich erhöht. So befasste sich die KJM im zweiten Halbjahr 2003 mit knapp 50 Aufsichtsfällen in Rundfunk und Telemedien und gab zu 172 Indizierungsvorhaben eine Stellungnahme ab.

Zur Jugendschutzarbeit der BLM gehört außer den aktuellen Aufsichtsfällen auch die Kontrolle der von ihr genehmigten Programmanbieter. Dabei geht es beispielsweise um die Überprüfung der Sendezeiten von Spielfilmen mit einer Altersfreigabe der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Im Rahmen ihrer kontinuierlichen Programmbeobachtung richtete die BLM ihr Augenmerk weiterhin auf Problemfälle wie Erotik-Formate und Sex-Clip-Programme. So wollte tv.münchen beispielsweise Berichte von der Erotikmesse "Venus 2003" teilweise zwischen 21.00 und 22.00 Uhr ausstrahlen. Da die Messe jedoch nur für Erwachsene ab 18 Jahren zugänglich ist, untersagte die BLM eine Ausstrahlung vor 23 Uhr.