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"Ohne Teilnehmerentgelt wird es kein qualitätsvolles Lokalfernsehen geben" - Neutrales Gutachten soll die Situation des Lokalfernsehens in Bayern untersuchen

22.06.2005 | L10
Keiner der Teilnehmer an der Podiumsdiskussion „Lokalfernsehen – geht es wirklich ohne Teilnehmerentgelt?“ der Arbeitsgruppe Medienpolitik der SPD-Landtagsfraktion stellte in Frage, dass es auch in Zukunft ein vielfältiges Lokalfernsehen in Bayern geben solle. Umstritten ist allerdings der Weg dorthin. Während Michael Roppelt, der Leiter des Medienreferats der Bayerischen Staatskanzlei, darauf verwies, dass die Entscheidung über eine Fortführung des Teilnehmerentgelts beim Bayerischen Landtag liege und man die künftige Struktur des Lokalfernsehens in Bayern den wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen müsse, war Johannes Muhr, Fachgruppensprecher Fernsehen des Verbands Bayerischer Lokalrundfunk, davon überzeugt, dass es qualitätsvolles Lokalfernsehen ohne Teilnehmerentgelt nicht geben werde. Im Gegensatz zu seinem Kollegen Muhr riet Felix Kovac, Geschäftsführer der RT.1 Media Group,
seinen Kollegen, sich bereits heute auf die Zeit ohne Teilnehmerentgelt einzustellen. Allerdings stellte auch Kovac klar, dass er nicht dafür sei, das Teilnehmerentgelt abzuschaffen. BLM-Präsident Ring gab sich dagegen optimistisch, dass es auch nach dem Jahr 2008 eine Form von Teilfinanzierung für das lokale Fernsehen geben werde, wenn auch unter veränderten Strukturen. „In der derzeitigen Diskussion wird noch nicht genug deutlich, welche Rolle das Lokalfernsehen in den Regionen spielt. Lokalfernsehen ist nicht nur Informationsmedium, sondern ist ein Kristallisationspunkt für die Menschen. Wenn man das den Menschen wegnimmt, ist man medienpolitisch auf dem falschen Weg.“ Ring machte zudem deutlich, dass eine Art von Grundfinanzierung notwendig sei, um dem Lokalfernsehen den Weg in die digitale Zukunft zu ermöglichen.
 
Johannes Muhr konstatierte, dass die Politik die Leistungen des Lokalfernsehens nicht genügend würdige. Er wie auch BLM-Präsident Ring stellten fest, dass sowohl die Landeszentrale als auch die Sender alle Vorgaben der Staatsregierung erfüllt hätten. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht“, so Ring.
 
In der weiteren Diskussion spielte auch der Begriff Grundversorgung eine Rolle. Michael Roppelt stellte klar, dass dieser Begriff medienrechtlich dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugeordnet sei, auch wenn man die besondere verfassungsrechtliche Rolle der BLM sehen müsse. - Von den Lokalfernsehanbietern waren nicht nur die Vertreter auf dem Podium der Überzeugung, dass sie Grundversorgung leisten, sie bekamen zusätzlich Unterstützung von ihren Kollegen im Auditorium. Ring bezeichnete es als Fehler, dass das Teilnehmerentgelt unter dem Schlagwort Subvention diskutiert werde. „Das Teilnehmerentgelt ist ja zum Betreiberentgelt geworden, das vom Netzbetreiber finanziert wird. Netzbetreiber zahlen weltweit für Inhalte. Wenn man sich das verdeutlicht, ist es grundfalsch in diesem Zusammenhang von  Subvention zu sprechen.“ Abschließend machte Ring klar, dass er sich im Jahr 2007 eine offene, unbelastete Entscheidung des Bayerischen Landtags über das Teilnehmerentgelt erhoffe: „ Ich wünsche mir, dass wir alle offen bleiben für die Ergebnisse des neutralen Gutachtens, das von der BLM und der Staaskanzlei gemeinsam in Auftrag gegeben wird.“
  
 
 
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21. bis 22. Juni 2005 Telefon: 0911 / 8606-4638