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Medienrat genehmigt Änderung der Hörfunksatzung

13.10.2005 | 54 2005
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 13. Oktober 2005 folgende Änderung der Hörfunksatzung beschlossen: Durch Einfügung eines neuen Satzes 2 in § 18 wird es Hörfunkanbietern, die in Bayern über terrestrische Stützfrequenzen mit einer Gesamtreichweite von mehr als 30 Prozent verfügen, in Zukunft ermöglicht, einheitliche überregionale Werbung auszustrahlen. Allerdings steht diese Regelung unter der Voraussetzung, dass dadurch die wirtschaftliche Tragfähigkeit der lokalen, regionalen und landesweiten Angebote nicht gefährdet wird. Die Landeszentrale wird in Einzelfällen über entsprechende Anträge entscheiden.
 
Die geänderte Hörfunksatzung tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.
 
 
 
 
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de