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Medienrat genehmigt München Live TV unterschiedliche Programmgestaltung von RTL-Fernsehfenster und zeitgleichem Lokalprogramm

15.12.2005 | 74 2005
München Live TV darf in Abänderung seiner bestehenden Genehmigung das lokale RTL-Fernseh­fenster in München zwischen 18:00 und 18:30 Uhr programmlich anders gestalten als das zeitgleich in münchen.tv ausgestrahlte Lokalprogramm. Dies hat der Medienrat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2005 beschlossen. Die unterschiedliche Gestaltung bezieht sich vor allem auf Moderation und Design der Nachrichtensendungen.
 
Die unterschiedlichen Programmteile sind nur im Münchner Kabel (S 10) und über das digitale Antennenfernsehen (DVB-T) zu sehen, da im Oberland (Garmisch-Parten­kirchen und Bad Tölz/Miesbach) nur eine Leitungs­zuführung besteht. Die München Live TV GmbH & Co. KG begründete ihren entsprechenden Antrag auf Programmänderung damit, dass das RTL-Fenster von einem jüngeren Publikum genutzt werde als das Angebot von münchen.tv und deshalb anders vermarktet werden müsse.
 
Da die Fernsehsatzung der BLM bisher keine programmliche Differenzierung zwischen RTL-Fernsehfenster und zeitgleichem Lokalprogramm in demselben Versorgungsgebiet vorsah, wurde zeitgleich die Satzung in § 8 Abs. 3 geändert. Eine entsprechende Satzungsänderung hat der Medienrat ebenfalls in der Sitzung am 15. Dezember 2005 beschlossen.
 
 

>> Kontakt: Bettina Pregel, Tel. (089) 63 808-318, bettina.pregel@blm.de