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Stellungnahme der BLM zum Artikel „Lizenz zum Geldholen“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11. Oktober 2005

12.10.2005 | 52 2005
Der Autor Michael Hanfeld unterstellt in seinem Artikel „Lizenz zum Geldholen“ über die aktuellen Fälle von Schleichwerbung in der FAZ vom 11. Oktober 2005 die Bayerische Landeszentrale für neue Medien sei Teil einer sog. „Bayern-Connection“ und damit letztlich selbst in Zusammenhang mit der Genehmigung des landes­weiten Wochenendfensters bei SAT.1 und RTL in den Fall verstrickt. Dem ist deutlich zu widersprechen. Die vom Autor teilweise falsch dargestellten Sach­verhalte sind einerseits Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages und andererseits privatwirtschaftliche Verträge zwischen dem landesweiten Fernsehfenster-Anbieter „Camp TV“ und „RTL Television“, in die die Landeszentrale nicht einbezogen ist.
 
Das sog. Wochenendfenster ist aus dem Kabelpilotprojekt München hervor­gegangen und wurde bereits Ende der 80er Jahre in das Programm von RTL plus über terrestrische Frequenzen integriert. 1993 erklärte sich SAT.1 in einem Ausgleich mit RTL bereit, die hälftige Verpflichtung mit der Ausstrahlung am Samstag zu übernehmen. Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist der Vielfaltsbeitrag der Fensterprogramme neben den Drittsendezeiten bestätigt und durch Regelungen zur Unabhängigkeit weiter gefestigt worden.
 
Nach § 25 Abs. 4 Satz 5 Rundfunkstaatsvertrag in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 Bayerisches Mediengesetz sind die beiden bundesweit verbreiteten reichweiten­stärksten Fernsehvollprogramme verpflichtet, nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts Fensterprogramme aufzunehmen und zugleich deren Finanzierung sicherzustellen. Dieser sog. Finanzierungsbeitrag beläuft sich für RTL Television im Jahr 2005 auf 628.000 Euro und dient hauptsächlich der Mitfinanzierung der 15 lokalen RTL-Fensterprogramme in Bayern, nicht „15 kleinen Produzenten“ wie Hanfeld schreibt. Camp TV, der Anbieter des landesweiten Wochenend-Fensters „Bayern-Journal“, erhält von der Gesamtsumme 13.000 Euro.
 
Darüber hinaus bezahlt RTL ca. drei Millionen Euro an die 15 lokalen Anbieter und an die Anbieter des „Bayern Journals“ für die Ablöse von Werbezeiten. Sie basieren auf privatwirtschaftlichen Verträgen zwischen den Anbietern und RTL.
 
Auch die zeitliche Verlegung der Fernsehfenster am Wochenende in den Pro­grammen von SAT.1 und RTL und die dafür geleisteten Zahlungen an Camp TV, lagen bzw. liegen im Interesse der nationalen Sender und wurden primär von ihnen betrieben, da es z.B. bei SAT.1 am Samstag die frühe Sendezeit von „ran“ ermöglichte und bei RTL die Übertragung der Formel 1. Es liegt auf der Hand, dass hier vor allem auch im Interesse der Zuschauer gehandelt wurde. Im Übrigen wurden auch diese Verträge ohne Beteiligung der BLM abgeschlossen, die aber der Verlegung der Sendezeiten im Interesse der Zuschauer zugestimmt hat.
 
Verdachtsmomente auf Schleichwerbung beim „Bayern Journal“ ist die BLM immer konsequent nachgegangen und wird dies auch in Zukunft tun. Da der Sender im Zeitraum zwischen Mitte 1997 und 2002 nicht auffällig wurde, gab es für die Landeszentrale keinen Grund, die damals aus­laufende Genehmigung nicht zu verlängern.
 
 
 
 
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de