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Medienrat genehmigt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse und stufenweise Programmentwicklung bei München Live TV

28.07.2005 | 39 2005

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2005 sowohl eine Änderung der Inhaber- und Beteiligungsver­hältnisse als auch eine stufenweise Umsetzung der Programmentwicklung bei München Live TV, dem neuen Lokalfernsehen für München und das Oberland, einstimmig beschlossen.
 
Nachdem inzwischen aus der vom Medienrat am 23. Juni 2005 genehmigten Anbietergesellschaft für München Live TV der Gesellschafter drei.eins Beteiligungs GmbH, bei dem 10 Prozent der Gesellschafteranteile lagen, ausgeschieden ist, hat der Medienrat folgende neue Gesellschafterstruktur genehmigt:
 

Kapitalanteile
Medienpool TV  16%
Studio Gong  16%
Focus  16%
Neue Welle-Antenne München  14%
Münchner Zeitungsverlag  16%
RT.1 GmbH  11%
M 2 Media  11%
                                                                                        
Als weiterer wichtiger Punkt wurde folgende stufenweise Umsetzung der Pro­gramminhalte genehmigt:
 
-     Vom 18. Juli bis 16. September 2005 wird das originäre Programm auf eine Stunde ausgebaut.

-     Vom 17. September bis 3. Oktober 2005 wird jeweils zwischen 17:00 und 23:00 Uhr vom Oktoberfest gesendet. Die restliche Sendezeit besteht aus ABM sowie Programmzulieferungen (Bloomberg oder Jetix) und Wiederholungen.

-     Ab 4. Oktober soll der originäre Sendezeitumfang ca. 2,5 Stunden betragen, wobei beabsichtigt ist, die Nachrichtensendung "München Heute" täglich bis 22:00 Uhr zu aktualisieren. In der Kernzeit zwischen 17:00 und 23:00 Uhr handelt es sich fast ausschließlich um Sendungen mit Lokalbezug und um Eigenproduktionen.
 
Für die Gestaltung des mit Bescheid vom 30.06.2005 genehmigten Programm­angebots auf dem Kabelkanal S 06 im Glasfaserverteilstern München wird das leicht geänderte bisherige Sende- und Programmschema von cityinfo tv vorläufig genehmigt. Das endgültige Programmkonzept ist bis spätestens 01.12.2005 zur Genehmigung vorzulegen.
 
Die Programmgenehmigungen stehen unter dem Vorbehalt der Integration der Zulieferer des Christlichen Fernsehens München e.V. mit einem Sendezeitumfang von 30 Minuten pro Woche auf einem angemessenen Sendeplatz.
Der Medienrat behält sich eine endgültige Platzierung der Spartenangebote vor.
 
In Abänderung des Beschlusses des Medienrats vom 23.06.2005 werden als Grundlage der Genehmigung für die Verbreitung der lokalen/regionalen Fernseh­angebote in den Planungsregionen 14 München und 17 Oberland die bislang vorgelegten gesellschaftsrechtlichen Vertragsentwürfe vom 10.06.2005 mit folgenden Neuregelungen festgelegt: Im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung, wird die lokale Vermarktung und die Bestellung des Vermarktungsleiters aus dem Quorum von 66 % herausgenommen. In beiden Fällen genügt die einfache Mehrheit der Gesellschafterversammlung.
 
Der Präsident der BLM, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, zeigte sich erfreut, dass durch das konstruktive Zusammenwirken aller Beteiligten nun eine Lösung gefunden wurde, durch die eine positive Entwicklung des lokalen Fernsehens für München und das Oberland gewährleistet wird.
 

 
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de