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Medienrat genehmigt Neuorganisation des lokalen Fernsehens München und Oberland

23.06.2005 | 32
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2005 die Neuorganisation des lokalen/regionalen Fernsehens in den Planungsregionen 14 München und 17 Oberland vorbehaltlich der abschlies­senden Genehmigung eines Gesamtprogramms für die Verbreitungswege Kabel, DVB-T und DVB-S ab 1. Juli 2005 auf acht Jahre genehmigt.
 
Die Anbietergesellschaft hat folgende Beteiligungsstruktur:

 
Kapitalanteile
Medienpool TV 14%
Studio Gong 16%
Focus 14%
Neue Welle-Antenne München 12%
RT.1 GmbH 10%
Münchner Zeitungs-Verlag 16%
drei.eins Beteiligungs GmbH
(100% Goldstar TV)
10%
M 2 Media 8%

 
Zudem hat der Medienrat folgende Spartenanbieter und Zulieferer genehmigt:
 
Spartenanbieter:

-     Walue Industriefilm KG Wabbel & Lühning
mit einem Sendezeitumfang von 20 Minuten pro Woche (netto).
-     Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien e.V.
mit einem Sendezeitumfang von drei Stunden pro Woche.
-     Anbieterverein AFK-Fernsehen München e.V.
mit einem Sendezeitumfang von sechs Stunden pro Woche.

Zulieferer:

-     Sankt Michaelsbund
mit dem Kirchenmagazin "Immer wieder Sonntags" in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Presseverband sowie einem Nachrichtenbeitrag und einem aktuellen Beitrag zu kirchlichen, sozialen und kulturellen Themen pro Woche.
-     Evangelischer Presseverband Bayern e.V.
mit dem Kirchenmagazin "Immer wieder Sonntags" in Zusammenarbeit mit dem Sankt Michaelsbund sowie einem Nachrichtenbeitrag und einem aktuellen Beitrag zu kirchlichen, sozialen und kulturellen Themen pro Woche.
-     Christliches Fernsehen München e.V.
mit einem Sendezeitumfang von mindestens 30 Minuten wöchentlich.
 
Die Anbietergemeinschaft muss sowohl mit den Spartenanbietern als auch mit den Zulieferern Kooperationsvereinbarungen zur Sicherstellung dieser Angebote abschließen. Die Zulieferer sollen außerdem von der Anbietergesellschaft bei der Produktion der Beiträge technisch angemessen unterstützt werden.
 
Darüber hinaus erwartet der Medienrat, dass der Bewerber Hansgeorg Lichte, der bisher auf dem Kabelkanal S 6 das Angebot "cityinfo tv" einbringt, in die zukünftige Programmgestaltung des Kanal S 6 in geeigneter und seiner derzeitigen Stellung entsprechenden Weise integriert wird.
 
Neben den genannten gesellschaftsrechtlichen und programmlichen Vorgaben hat der Medienrat folgende weitere Eckpunkte festgelegt:
 
-     Ein jährliches Budget von mindestens 5,3 Mio. Euro.
-     Einen Personalstand von mindestens 60 Stellen, davon mindestens 30 im redaktionellen Bereich.
-     Eine Beteiligung der Anbietergesellschaft in der landesweiten Zusammenarbeit im Rahmen von TV Bayern.
 
Für das Gesamtprogramm hat der Medienrat folgende Verbreitungswege vorgesehen:
 
-     Verbreitung eines Fernsehfensters im Programm RTL im Kabel sowie zusätzlich digital terrestrisch (DVB-T).
-     Lokales/regionales Kabelfernsehangebot in den in der Ausschreibung genannten Kabelanlagen mit einem originären Umfang von mindestens drei Stunden in der Zeit zwischen 17:00 und 23:00 Uhr unter angemessener Berücksichtigung des Informationsbedürfnisses der Zuschauer des Oberlandes.
-     Zusätzliche Verbreitung eines besonderen Angebots auf dem Kabelkanal S 6 im Glasfaserverteilstern München.
-     Das Fernsehfenster im Programm RTL und das lokale/regionale Kabelfern­sehangebot sind für die digitale Satellitenverbreitung (DVB-S) im Umfang von täglich vier Stunden vorzusehen.
-     Optional ist die Verbreitung des lokalen/regionalen Kabelfernsehangebots im Rahmen von DVB-T möglich.
 
Der Medienrat fordert die Anbietergemeinschaft auf, unverzüglich, spätestens aber bis zum 13.07.2005, ausgehend von den vorgelegten Bewerbungen ein Programm­konzept zu entwickeln und unter Vorlage von Programmbeschreibungen und Programmschemata für die einzelnen Verbreitungswege vorgesehenen Pro­gramme, aus denen sich insbesondere auch die Bezüge der Programme zum Versorgungsgebiet Oberland entnehmen lassen, bei der Landeszentrale zur Genehmigung einzureichen.
 
Bereits in einer Übergangsphase bis zum 01.09.2005 ist ein Programmangebot sicherzustellen, das lokale/regionale Programminhalte mit Bezug zum Versorgungs­gebiet enthält, wobei für dieses originär produzierte lokale/regionale Kabelfernseh­angebot unter Einbeziehung des Fensterprogramms, jedoch unabhängig von den bisher über citiyinfo verbreiteten Formaten eine Dauer von mindestens zwei Stunden täglich vorzusehen ist. Dabei soll vorrangig auf bestehende lokale Formate von tv.münchen zurückgegriffen werden, um bis zur Konsolidierung der Anbieter­gesellschaft größtmögliche Kontinuität im lokalen Fernsehen und in der Vermark­tung zu gewährleisten.
 
Das genehmigte Programm von cityinfo einschließlich der Sendezeiten von ABM und AFK wird vorläufig fortgesetzt.
 
Bis zum 01.09.2005 kann die Anbietergesellschaft bzw. die an ihr beteiligten Gesellschafter weisungsverpflichtete Dritte, insbesondere die bis zum 30.06.2005 für die Gestaltung von Programmangeboten am Standort München genehmigten Anbieter, mit der Gestaltung der Programmangebote beauftragen.
 
Die medienrechtliche Verantwortlichkeit bleibt bei der Anbietergesellschaft.
 
Die vorläufigen Programmgenehmigungen werden vom Präsidenten erteilt.
 
Zudem erwartet der Medienrat, dass für die bisherigen Mitarbeiter von tv.münchen – unter Einbeziehung des Insolvenzverwalters – eine möglichst verträgliche Lösung gefunden wird und erfolgreiche Formate von tv.münchen, die auch zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis und der neuen Anbietergesellschaft beitragen können, auch längerfristig in geeigneter Form weitergeführt werden.

>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de