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Medienrat stimmt Änderung der Teilnehmerentgeltsatzung zu

28.07.2005 | 36 2005
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2005 der vom Verwaltungsrat beschlossenen Änderung der Teilnehmerentgeltsatzung zugestimmt. Durch die vorgenommene Satzungs­änderung wird u.a. eine Zinserhebung bei nicht fristgerechter Zahlung des Teilnehmerentgelts ermöglicht. Zudem wird der Fall geregelt, wenn durch verspätete Meldung von Kabelanlagen und angeschlossenen Wohneinheiten die Teilnehmer­entgelte nicht zeitgerecht geltend gemacht werden können (§ 8 a – e TES). Die Änderungssatzung sieht auch eine Reduzierung des Anteils der Anbieter von Hörfunkprogrammen an den programmfördernden Zuschüssen vor. Darüber hinaus werden das neu strukturierte Lokalfernseh-Versorgungsgebiet Südostoberbayern anderen vergleichbaren Versorgungsgebieten angepasst und das neu entstehende Versorgungsgebiet Neu-Ulm in das Fördersystem der Satzung aufgenommen.
 
 
 
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de