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- 2005
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2005 der vom Verwaltungsrat beschlossenen Änderung der Teilnehmerentgeltsatzung zugestimmt. Durch die vorgenommene Satzungsänderung wird u.a. eine Zinserhebung bei nicht fristgerechter Zahlung des Teilnehmerentgelts ermöglicht. Zudem wird der Fall geregelt, wenn durch verspätete Meldung von Kabelanlagen und angeschlossenen Wohneinheiten die Teilnehmerentgelte nicht zeitgerecht geltend gemacht werden können (§ 8 a – e TES). Die Änderungssatzung sieht auch eine Reduzierung des Anteils der Anbieter von Hörfunkprogrammen an den programmfördernden Zuschüssen vor. Darüber hinaus werden das neu strukturierte Lokalfernseh-Versorgungsgebiet Südostoberbayern anderen vergleichbaren Versorgungsgebieten angepasst und das neu entstehende Versorgungsgebiet Neu-Ulm in das Fördersystem der Satzung aufgenommen.
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de
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