Cookie Hinweis

Suche

Pressemitteilungen

Big Brother und Schönheits-OPs weiterhin problematisch

17.02.2005 | 08 2005
Antisemitische Äußerungen im „Big Brother“-Container, eine konstruierte „U-Haft“-Situation oder angeblicher Persönlichkeitswandel durch riskante Schönheits­operationen: Auch im zweiten Halbjahr 2004 erwiesen sich einige Fernsehformate aus Jugendschutzsicht als höchst problematisch, wie der Jugendschutzbericht der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) für diesen Zeitraum zeigt.
 
Im Rahmen ihrer Programmaufsicht leitete die BLM verschiedene Fälle wegen Verdacht des Verstoßes gegen Jugendschutzbestimmungen zur Prüfung an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) weiter. In den meisten Fällen folgte die KJM in ihrer Entscheidung der ersten Einschätzung durch die BLM. So wurde zum Beispiel bei der „Big Brother“-Livesendung auf Premiere am 13.Oktober 2004 wegen antisemitischer Äußerungen eines Container-Bewohners ein Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wegen eines unzulässigen Angebots festgestellt. Die BLM leitete auf Beschluss der KJM ein Beanstandungs- und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
 
Generell war im „Big Brother“-Haus eine Tendenz hin zu rigoroser Bestrafung von Regelverstößen festzustellen. So musste eine Bewohnerin am 1. Dezember 2004 zehn Stunden in Isolation im „Bestrafungszimmer“ verbringen. Die Sendungen auf Premiere und Tele 5, die diese Bestrafung thematisieren, wurden der KJM zur Prüfung übermittelt.
 
Im Oktober sorgte ein weiteres Reality-Format, „U-Haft – Das Fernsehexperiment“ auf tv.münchen, für Kritik. In der Show verbringen sechs Kandidaten vier Wochen in einem von der Außenwelt abgetrennten Raum unter so genannten „U-Haft“-Bedin­gungen. Nach der Überprüfung der ersten Folge kam die BLM zum Ergebnis, dass die Sendung geeignet ist, Kinder oder Jugendliche sozialethisch zu desorientieren. Der Sender durfte die weiteren Folgen deshalb ausschließlich nach 23 Uhr aus­strahlen und hielt sich an diese Auflage.

Für starke öffentliche Kritik sorgten im zweiten Halbjahr 2004 die Schönheits-OP-Formate auf verschiedenen Sendern, so z.B. „MTV – I want a famous face“ oder „The Swan“ auf ProSieben. In Übereinstimmung mit der BLM stellte die KJM für alle sechs Folgen der MTV-Sendung eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder und Jugendliche fest und sprach deshalb eine Sendezeitbeschränkung auf den Zeitraum von 22:00 bzw. 23:00 bis 6:00 Uhr aus. Obwohl die KJM-Entschei­dung in der Öffentlichkeit eine hohe Zustimmung fand, teilte das Münchner Verwaltungsgericht in einem vorläufigen Verfahren die Auffassung der KJM nicht. Die Folge 1 darf laut Beschluss des Gerichts bis zum Hauptsacheverfahren ab 20 Uhr wiederholt werden.
 
Dies sind nur einige Beispiele aus der Jugendschutzarbeit der BLM, die auch das Problem der Sexclips und Telefonsexwerbung im Spätprogramm einiger Sender weiterhin im Blick hat. So wurde im Rahmen der Anschlussuntersuchung zu Sexclips im Auftrag der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) das Nachtprogramm von DSF, Kabel 1, Tele 5 und tv.münchen beobachtet. Einen Verstoß gegen das Pornografieverbot stellte die BLM jedoch nicht fest.
 
In puncto Rundfunk- und Internetaufsicht fällte die KJM, deren Stabsstelle bei der BLM angesiedelt ist,  im zweiten Halbjahr 2004 wichtige Entscheidungen. So hat die KJM im November 2004 die Anerkennung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) für den Bereich der Telemedien (Internet) unter Bedingungen und Auflagen beschlossen. Außerdem entschied die KJM positiv über zwei Modellversuche für Jugendschutzprogramme, die im Internet zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten eingesetzt werden können. Die Systeme „ICRA-Deutschland“ und „jugendschutzprogramm.de“ werden nun für einen befristeten Modellversuch für die Dauer von 18 Monaten zugelassen.
 
Zustimmend zur Kenntnis genommen hat die KJM den Entwurf der „Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien“, die künftig der Orientierungs­maßstab für die Prüfung von Rundfunk- und Internetinhalten aus Jugendschutzsicht sein sollen.