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Heutige Sitzung beschließt die 5. Amtsperiode des Medienrats der BLM - Schwerpunkte waren Jugendschutz und Digitalisierung

06.04.2006 | 18 2006
Mit der Sitzung am 6. April 2006 endet die 5. Amtsperiode des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), die im Mai 2001 begonnen hat. Die Arbeit des Medienrats war in dieser Zeit u.a. besonders geprägt durch die Neuregelung des Jugendmedienschutzes. Seit In-Kraft-Treten des Jugendmedien­schutzstaats­vertrages im April 2003 sind die Landesmedienanstalten nicht nur für den Jugend­schutz im privaten Rundfunk verantwortlich, sondern auch für die Aufsicht über das Internet. Der Medienrat hat in der jetzt abgelaufenen Amtsperiode ein besonderes Augenmerk auf den Jugendschutz gelegt. Durch mehrere Entscheidungen und Resolutionen hat er dafür gesorgt, dass den Anbietern deutlich Grenzen hinsichtlich Jugendschutz und Menschenwürde aufgezeigt wurden. So hat er u.a. die weitere Ausstrahlung der Sendung „Judas Game“ bei Kabel 1 untersagt und die antise­mitischen Entgleisungen bei „Big Brother“ zum Gegenstand eines durch den Präsidenten der BLM eingeleiteten Strafverfahrens gemacht. Kritisch geäußert hat sich der Medienrat auch zu Extremformaten und Schönheits-OPs. Seine Kritik an Erotik-Angeboten bei einigen privaten Anbietern trug zu deren Reduzierung bei.
 
Im Bereich der Digitalisierung hat der Medienrat durch seine Entscheidungen dafür gesorgt, dass mittlerweile alle lokalen Fernseh-Fenster in Bayern auch digital über Satellit verbreitet werden und dadurch ihre technische Reichweite deutlich erhöhen konnten. Das digitale terrestrische Fernsehen im Großraum München/Südbayern und in der Region Nürnberg wurde durch einen Eckpunktebeschluss des Medien­rats im Februar 2004 auf den Weg gebracht und mit der Aufschaltung von münchen.tv im Oktober 2005 abgeschlossen.

Zur Konsolidierung des lokalen Fernsehens hat der Medienrat durch die Neuord­nung in Nürnberg und die Neuorganisation in München in erheblichem Maße beigetragen. Durch seine Entscheidungen wurden die Verbreitungsgebiete des lokalen Fernsehens auf nunmehr 15 reduziert und damit die wirtschaftliche Tragfähigkeit verbessert. Auch an der Diskussion um das Teilnehmerentgelt hat sich der Medienrat intensiv beteiligt. Dieses Thema wird den Medienrat auch in den kommenden Monaten beschäftigen, in denen eine Überprüfung des weiteren Abbaus des Teilnehmerentgelts diskutiert werden wird. – Im Bereich des lokalen Hörfunks hat der Medienrat u.a. die Neuorganisation in Augsburg und die Organisation der Münchner Frequenz 92,4 MHz auf den Weg gebracht.
 
In die fünfte Amtsperiode des Medienrats fällt auch der bisher erste Wechsel im Vorsitz. Ende 2003 ist Klaus Kopka nach 18 Jahren als Vorsitzender des Medien­rats aus dem Gremium ausgeschieden. Zu seinem Nachfolger hat der Medienrat im Dezember 2003 Dr. Erich Jooß gewählt. – Insgesamt hat der Medienrat in seiner 5. Amtsperiode 40 Sitzungen abgehalten. Die fünf Ausschüsse sind in dieser Zeit zu 152 Sitzungen zusammengetreten.
 
Der Medienrat ist ein pluralistisch zusammengesetztes Gremium mit 47 Mitgliedern. Er entscheidet u.a. über die Genehmigung von Programmen, die Zuweisung von Übertragungskapazitäten und über Fragen der technischen Infrastruktur.
 
 
 
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de