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Medienrat stimmt Satzungsänderungen zu und hebt Medienvereinesatzung auf

14.12.2006 | 55 2006
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2006 folgenden Satzungsänderungen zugestimmt:
  • Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 29.11.2006 eine Änderung des Bayerischen Mediengesetzes beschlossen. Im Rahmen der Änderung werden die Bestimmungen über die Medienvereine (Art. 23 und Art. 25 Abs. 13 und 14 BayMG) zum 1. Januar 2007 ersatzlos gestrichen. In der Fernsehsatzung, der Hörfunksatzung und der AFK-Satzung werden deshalb die Regelungen zur Beteiligung der Medienvereine an den Organisationsverfahren der Landes­zentrale aufgehoben. Die Hinweise auf bestehende Rechte der Medienvereine werden ersatzlos gestrichen.
  • Die Satzung über die Medienvereine wird aufgehoben.
  • In der letzten Änderung der Fernsehsatzung wurde zum Abbau von Verfahrens­vorschriften eine Genehmigungsfiktion im Rahmen der Anzeigeverfahren zu Änderungen von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen und Zusammenarbeits­vereinbarungen eingeführt. Bei Änderungen von weniger als 50 v.H. gilt die Genehmigung als erteilt, wenn nicht die Landeszentrale innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Anzeige der Veränderung widerspricht. In die Hörfunksatzung (§ 16 Abs. 2 Satz 3) und in die AFK-Satzung (§ 14 Abs. 2 Satz 3) wird die Verfahrenvereinfachung nunmehr ebenfalls aufgenommen.
  • § 11 Abs. 3 der Hörfunksatzung wurde mit Urteil vom 17.05.2006 vom Baye­rischen Verwaltungsgerichtshof für nichtig erklärt und wird deshalb aus der Hörfunksatzung gestrichen.

>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de