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Medienrat beschließt Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten gemäß § 53 Rundfunkstaatsvertrag

01.06.2006 | 21 2006
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2006 die Neufassung der Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten gemäß § 53 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) beschlossen. Mit dem Ziel der Sicherung der Meinungsvielfalt regelt § 53 RStV den Zugang von Anbietern zu Dienstleistungen für das digitale Fernsehen. Mit dem 8. Rundfunkänderungs­staatsvertrag, der seit 1. April 2005 in Kraft ist, wurde § 53 RStV neu gefasst. So wurde u.a. die Zusammenarbeit zwischen Bundesnetzagentur und Landesmedien­anstalten verankert und der Regelungsbereich von reinen Diensteanbietern auf die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen erweitert. Eine Neufassung der in allen Bundesländern überein­stimmenden Satzung war deshalb erforderlich.
 
 

>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de