Cookie Hinweis

Suche

Pressemitteilungen

Beschluss des Medienrats zum Umgang mit illegalen Sportwetten - Kein Alleingang Bayerns

30.06.2006 | 29 2006
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat sich in seiner Sitzung am 30. Juni 2006 mit einer Anweisung der für die Landeszentrale zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, an die BLM befasst, die nach Auffassung des Ministeriums unzulässige Spotwerbung für den Sportwettanbieter betandwin insbesondere im Programm DeutschesSportFernsehen (DSF) zu unterbinden.
 
Nach eingehender Diskussion hat der Medienrat folgenden Beschluss gefasst:
 
1. Im Interesse des Medienstandorts Bayern begrüßt der Medienrat den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. Juni 2006, weil durch die Festlegung der Ministerpräsidentenkonferenz auf ein gleichgerichtetes und zeitlich abgestimmtes Vorgehen gegen Werbung für illegale Sportwetten in allen deutschen Medien eine Ungleichbehandlung einzelner Unternehmen und damit verbundene Nachteile im Wettbewerb mit anderen vermieden werden.

2. Der Medienrat begrüßt
  • die Absicht der DLM, bei der Behandlung von Werbung für Sportwetten in elektronischen Medien zu einem gleichgerichteten Vorgehen zu kommen und dieses durch ein Gespräch am 3. Juli 2006 mit Vertretern der ARD, der Landesmedienanstalten, des VPRT und des ZDF weiter voranzutreiben,
  • die Aufforderung an die privaten Fernsehanbieter/-veranstalter durch die Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung  und Medienkompetenz (GSPWM), die Werbung privater Sportwettenanbieter in ihren jeweiligen Programmen anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu prüfen und in qualitativer und quantitativer Hinsicht entsprechend anzupassen und
  • den Beschluss der GSPWM, der gleichgerichtete Maßnahmen der primär zuständigen Ordnungsbehörden zur Feststellung der Illegalität der Veranstaltung von Sportwetten anmahnt, die der Herbeiführung der notwendigen Rechtsklarheit dienen.
3. Der Medienrat beauftragt den Präsidenten
 
  • mit den betroffenen Anbietern Umfang und Gestaltung von Sportwettenwerbung im Hinblick auf den Geltungsbereich der Genehmigungen für Sportwetten eingehend zu erörtern und dabei auch auf Maßnahmen zur Eindämmung der Spielsucht hinzuwirken und
  • ein mit den übrigen Landesmedienanstalten gleichgerichtetes und abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. 
4. Der Medienrat erwartet, dass die Bemühungen der BLM von der Rechtsaufsicht anerkannt werden und die Zielsetzung des rechsaufsichtlichen Schreibens vom 23. Mai 2006 „durch Befassung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten ein bundeseinheitliches Vorgehen gegen Rundfunkwerbung für illegale Sportwettenanbieter sicherzustellen“ der Landeszentrale die Möglichkeit einräumt, das gleichgerichtete, zeitlich und inhaltlich abgestimmte Vorgehen zu koordinieren.
 
Mit diesem Beschluss hat sich der Medienrat deutlich gegen einen Alleingang Bayerns in der Frage des Vorgehens gegen illegale Sportwettenanbieter ausgesprochen.
 
 
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de