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Medienrat verlängert Genehmigungen von lokalen DAB-Angeboten

22.03.2007 | 18 2007
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 22. März 2007 die Genehmigungen folgender lokaler DAB-Anbieter um vier Jahre verlängert:
 
Im Verbreitungsgebiet Augsburg:
  • RT.1 GmbH für das Programm Radio KÖ
  • Auge & Ohr Medien GmbH für das Programm Smart Radio
  • Radio Fantasy GmbH für das Programm Fantasy Aktuell
  • Digital Radio Augsburg GmbH für das Programm Radio Augsburg
  • Fantasy Bayern GmbH für das Programm Radio Fantasy Bayern
Im Verbreitungsgebiet Ingolstadt:
 
  • Funkhaus Ingolstadt GmbH & Co. KG für das Programm Radio IN
  • Donaukurier Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG für das Programm
  • Radio Riverside
  • Fantasy Bayern GmbH für das Programm Radio Fantasy Bayern
Im Verbreitungsgebiet München:
 
  • Radio Gong 2000 Programmanbieter GmbH & Co. Hörfunk für München KG für das Programm Gong mobil 2000
  • Nova Radio GmbH & Co. KG für das Programm Nova Radio
  • Digital Classix Radio für das Programm Digital Classix
  • Villa Media Gesellschaft zur Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Medienprogrammen mbH für das Programm Deluxe Radio
  • Fantasy Bayern GmbH für das Programm Radio Fantasy Bayern
Im Verbreitungsgebiet Nürnberg:
 
  • Funkhaus Nürnberg Studiobetriebs GmbH für das Programm Pirate Radio
  • Herr Matthias Lenardt für das Programm Vil Radio
  • Meilensteine Medien e.V. für das kirchliche Spartenprogramm
  • Radio Energy 106,4 MHz Nürnberg GmbH für das Programm Radio Energy Nürnberg
  • Fantasy Bayern GmbH für das Programm Radio Fantasy Bayern.
Die Genehmigung des Anbieters Matthias Bäumler Studiotechnik für das Programm Cool Radio im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Ingolstadt wurde antragsgemäß für die Dauer von einem Jahr verlängert.
 
Die in München und Nürnberg ausgestrahlten Programme werden bereits seit Sommer 2006 im Band III verbreitet. Den Anbietern in Augsburg und Ingolstadt werden nach technischer Verfügbarkeit ebenfalls terrestrische Übertragungs­kapazitäten im Band III zugewiesen. Den Anbietern wird freigestellt, das genehmigte Angebot in den Codierungsstandards MPEG 2 oder MPEG 4 zu verbreiten.
 
Den Anbietern mit Ausnahme des Anbieters Matthias Bäumler Studiotechnik, wird zugesichert, dass die nunmehr um vier Jahre verlängerten Genehmigungen um weitere vier Jahre verlängert werden, wenn die Anbieter mit Genehmigung der Landeszentrale ihre Programme im MPEG 4-Standard verbreiten.


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de