Cookie Hinweis

Suche

Pressemitteilungen

Medienrat stimmt Änderung der Fernsehsatzung zu

13.12.2007 | 55 2007
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2007 der Änderung der Fernsehsatzung zugestimmt. Die geänderte Fernsehsatzung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
 
Die Förderung lokaler, regionaler und landesweiter Rundfunkangebote mit Mitteln aus dem Teilnehmerentgelt nach dem Bayerischen Mediengesetz läuft aufgrund der Änderung des Bayerischen Mediengesetzes durch das vom Bayerischen Landtag beschlossene Änderungsgesetz Ende 2007 und damit ein Jahr vor dem „regulären“ Ende aus. Art. 23 BayMG sieht in der neuen Fassung für die Jahre 2008 und 2009 stattdessen eine Finanzierung der lokalen und regionalen Fernsehangebote aus dem Staatshaushalt vor. Für eine zweijährige Übergangs­phase stellt der Freistaat Bayern der Landeszentrale Fördermittel aus dem Landes­haushalt zur Verfügung. Im Rahmen des europäischen Beihilferechts ist eine transparente Festschreibung des förderfähigen Funktionsauftrags erforderlich. Diese erfolgt für das Rundfunk­system nach dem Bayerischen Mediengesetz im Wege einer förmlichen Betrauung. Hierzu wird die Landeszentrale nach Änderung der Fernsehsatzung mit den An­bietern öffentlich-rechtliche Verträge abschließen.
 
Die notwendigen Regelungen der Betrauung werden weitgehend in § 7 der Fern­sehsatzung zusammen­gefasst. Die Vorschrift nennt in Abs. 1 die Voraussetzungen der Betrauung und sieht die Möglichkeit vor, auf Antrag größere Sender zusätzlich mit Programm­angeboten zu betrauen, für die im Wesentlichen eine Förderung der technischen Verbreitung in Betracht kommt.
 
§ 7 Abs. 2 konkretisiert die gesetzliche Forderung nach einer pluralen gesellschafts­rechtlichen Zusammensetzung und regelt das Verfahren für den Fall, dass eine Betrauung nur mit vielfaltssichernden Maßnahmen in Betracht kommt. Außerdem gibt Abs. 2 nähere Auskunft über die Stellung des aus der Mitte des Medienrats zu bestellenden Programmausschusses.
 
Darüber hinaus werden einzelne Bestimmungen der Fernsehsatzung angepasst.
 
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de