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Medienrat stimmt Betrauung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten zu

13.12.2007 | 59 2007
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2007 die Betrauung von lokalen und regionalen Fernseh­angeboten nach Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) beschlossen.
 
Die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten gemäß Art. 23 BayMG in der ab 01.01.2008 geltenden Fassung setzt die Betrauung der Anbieter mit der besonderen öffentlichen Aufgabe voraus, die bestehende Vielfalt der Meinungen im jeweiligen Versorgungsgebiet durch qualitätvolle Fernsehprogramme in gleich­gewichtiger Weise zum Ausdruck zu bringen. Die Betrauung erfolgt in der Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den einzelnen Anbietern und der Landeszentrale.
 
Die Voraussetzung der Betrauung für die sog. Hauptanbieter gliedert sich in gesell­schaftsrechtliche und in programmliche Voraussetzungen.
 
Art. 23 Abs. 2 Satz 2 BayMG in der ab 01.01.2008 geltenden Fassung normiert als Voraussetzung für die Betrauung eine plurale gesellschaftsrechtliche Zusammen­setzung des Anbieters, die keinem Gesellschafter einen beherrschten Einfluss in den Organen der Gesellschaft ermöglicht, oder die Einrichtung eines Programm­ausschusses. Dieser wird vom Medienrat aus seiner Mitte bestellt. Letzteres betrifft die Programme TV touring Fernsehgesellschaft GmbH & Co. KG (Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt), Tele Regional Passau 1 GbR, Regionalfernsehen Lands­hut Programmanbieter GmbH und Regionalfernsehen Oberbayern GmbH.
 
Art. 23 Abs. 2 Satz 5 BayMG enthält konkrete Angaben, welche Programmange­bote förderfähig und damit auch betrauungsfähig sind. Demnach sind grundsätzlich die sog. Fernsehfenster betrauungsfähig. Diese Programme haben sich aus Beiträgen zum öffentlichen Geschehen, insbesondere aus den Bereichen Politik, Kultur, Kirche, Wirtschaft und Soziales zusammen zu setzen. Über die in dem jeweiligen Versorgungsgebiet relevanten gesellschaftlichen und politischen Kräfte ist mit der gebotenen journalistischen Sorgfalt zu berichten. Sie sollen auch in angemessenem Umfang in dem Programm zu Wort kommen. Dieses Programm ist als aktuelles und authentisches Nachrichten- und Informationsprogramm von Montag bis Freitag mit einem täglichen Sendzeitumfang von 20 Minuten ohne Hinzurechnung der Sendezeit für Werbung zu verbreiten.
 
Neben dem aktuellen Nachrichten- und Informationsprogramm sollen weitere authentische lokale oder regionale Programme bis zu einem gesamten zeitlichen Produktionsumfang von in der Regel 100 Minuten in der Woche ohne Hinzu­rechnung der Sendezeit für Werbung je Versorgungsgebiet hergestellt und verbreitet werden.
 
Auf Antrag kann die Landeszentrale die Betrauung für größere Sender erweitern, wenn sie in der Lage sind, die Finanzierung der Programmherstellung zu gewähr­leisten.
 
Die genannten Programmangebote sollen zumindest zweimal wiederholt werden. Weitere Wiederholungen sind zulässig. Eine Ausweitung der betrauten Sendezeit ist für größere Sendegebiete möglich.
 
Für Spartenanbieter gelten keine gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen. Programmlich müssen die Angebote einen lokalen bzw. regionalen Bezug haben und zur Meinungsvielfalt beitragen.
 
 

 
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de