26.07.2007 | 27 / 2007
Angesichts der aktuellen Diskussion um die angekündigten personellen und programmlichen Einsparungen bei der ProSiebenSat.1 Media AG äußerte sich der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seinem Bericht zum heutigen Medienrat auch zur Problematik der zunehmenden Beteiligung von Finanzinvestoren an Medienunternehmen:
„Das Problem besteht zunächst darin, dass die Finanzinvestoren klare Exitstrategien haben, wenn sie in Unternehmen einsteigen. So haben auch KKR und Permira ganz am Anfang uns gegenüber deutlich gemacht, dass sie längstens zwischen drei und fünf Jahren ihre Beteiligungen halten und dann aus dem Unternehmen ausscheiden werden. Dazu kommt, dass die Finanzinvestoren (…) nicht bis in die letzten Beteiligungsbereiche Transparenz aufweisen. Im Gegenteil, das Verschweigen der dahinter stehenden Beteiligten gehört zum Prinzip von Finanzinvestoren. Exitstrategie, mangelnde Transparenz und mangelnde Klarheit über die dahinter stehenden Unternehmen bzw. Personen werfen Grundsatzfragen für das Medienrecht auf. Eine weitere Grundsatzfrage ist, inwieweit die Unternehmenspolitik von Finanzinvestoren den verfassungsrechtlichen und medienrechtlichen Anforderungen für Medienunternehmen gerecht werden kann. Und noch ein Punkt kommt hinzu: In Zeiten der neuen technischen Plattformen und der damit verbundenen Steuerungsmöglichkeiten stellt sich auch die Frage, wie mit Finanzinvestoren z. B. bei Netzbetreibern umzugehen ist, die eine starke Schlüsselposition im Markt besitzen. Die Plattformregulierung der Länder wird ja deshalb auf den Weg gebracht, weil diese Steuerungsmöglichkeiten der Inhaber von Plattformen den Vielfaltserfordernissen, die Verfassungs- und Medienrecht verlangen, entgegenstehen könnten. Zugleich ist aber auch zu beachten, dass Medienunternehmen an den Möglichkeiten der Finanzmärkte teilhaben müssen, damit sie ihre Wettbewerbschancen nicht einbüßen. Eine schwierige und komplexe Fragestellung. Deshalb wollen die Landesmedienanstalten ein Gutachten in Auftrag geben, das mehr Klärung herbeiführen soll. Dazu haben wir eine kleine Arbeitsgruppe gebildet, in der ich selbst mitwirke, um die richtigen Fragen zu erarbeiten. Im September soll dann die Fragestellung verabschiedet und der Auftrag erteilt werden. Es ist jedenfalls klar, dass wir neue Antworten brauchen, um die verfassungsrechtlich und medienrechtlich gebotene Steuerung dieser Übernahmen und Veränderungsprozesse gewährleisten zu können. Beim letzten Verkauf von Saban an KKR und Permira hatten wir keine Möglichkeit auf die Auswahl der neuen Inhaber Einfluss zu nehmen. Im Zusammenhang mit der von mir geschilderten Entwicklung gibt es derzeit eine öffentliche Diskussion, die kritisch die fehlenden Handlungsmöglichkeiten der Landesmedienanstalten auf Basis des geltenden Rechts thematisiert. Deshalb bin ich nachhaltig der Meinung, dass es grundsätzliche medienpolitische Überlegungen geben muss, die im Ergebnis gewährleisten, dass die verfassungs- und medienrechtlich vorgeschriebene inhaltliche Vielfalt und Kontinuität der Medienangebote dauerhaft sichergestellt wird.“
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de