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Medienrat beschließt neue Kanalbelegungssatzung

26.07.2007 | 28 2007
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 26. Juli 2007 eine Neufassung der Kanalbelegungssatzung verabschie­det. Die Neufassung ist notwendig geworden, nachdem durch die Novellierung des Bayerischen Mediengesetzes vom 11. Dezember 2006 die Kanalbelegungsvor­schriften wesentlich geändert wurden.
 
Nach der neuen Kanalbelegungssatzung ist die Einspeisung von 16 analogen Fernseh-Programmen für die Kabelnetzbetreiber verpflichtend vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um acht öffentlich-rechtliche und acht private Programme. Bei den privaten Programmen sind die beiden bundesweit verbreiteten reichweiten­stärksten privaten Vollprogramme mit den Fensterprogrammen vorgesehen, ein lokales oder regionales Fernsehangebot sowie ein Telemedium. Dazu kommen je ein Sparten­programm aus den Kategorien Information/Bildung, Sport, Unterhaltung und Musik. Die vier Spartenprogramme und das Telemedium werden von der Landeszentrale vor allem nach Vielfaltskriterien bestimmt. Die restlichen Pro­gramme können von den Netzbetreibern unter Beachtung der allgemeinen recht­lichen Vorgaben selbst festgelegt werden.
 
 
 
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de