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BLM-Präsident fordert vom Gesetzgeber eine Regelungskompetenz für Gewinnspiele - Stellungnahme von 9Live plausibel

24.05.2007 | 21 2007
Der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, ist in seinem Bericht zur heutigen Sitzung des Medienrats auf Grund eines aktuellen Falles bei 9Live auch auf die Problematik der TV-Gewinn­spiele eingegangen. Ring führte dazu u.a. aus, dass mit dem wachsenden Umfang der Gewinnspiele im Fernsehen, auch die Problemlagen zunehmen würden: „Wir sind derzeit auf eine Mitwirkung der Sender angewiesen, weil es bislang keine Steuerungsmöglichkeit der Landesmedienanstalten gibt. Es gibt keine gesetzliche Richtlinienbefugnis und es gibt keinen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand, der bei Verstößen greifen kann. Der aktuelle Fall bei 9Live sollte Anlass sein, die Weiter­entwicklung der Regeln zügig voranzutreiben und vor allem die Landesmedien­anstalten mit wirksamen aufsichtsrechtlichen Befugnissen auszustatten. Dazu gehört eine staatsvertragliche Grundlage, die Richtlinienbefugnisse für die Landesmedienanstalten vorsieht, sowie die Aufnahme von Verstößen in die Bußgeldtatbestände. Mit einem solchen Weg wird auch am besten gewährleistet, dass alle Sender gleich behandelt werden und die Aufsicht nach identischen Regeln verfährt."
 
Zum aktuellen Fall, bei dem der Eindruck erweckt wurde, dass eine Moderatorin von 9Live direkt Einfluss nimmt auf das Auslösen des sog. Hot Buttons, erklärte Ring, dass der Sender diesen Eindruck in seiner Stellungnahme plausibel widerlegt hätte. Da nach den Äußerungen der Moderatorin, den Hot Button nicht auszulösen, kurze Zeit später eine Anruferin in die Sendung gestellt wurde, muss die Landes­zentrale davon ausgehen, dass der Redakteur die Entscheidung über die Aktivie­rung des Zufallsmechanismus eigenverantwortlich getroffen hat und insoweit kein Verstoß gegen die Gewinnspielrichtlinien vorliegt.
 
 
 
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de