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Medienrat beschließt Programmausschuss-Satzung

08.05.2008 | 29 2008

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2008 die Satzung über die Zusammensetzung und die Aufgaben des Programmausschuss (PAS) beschlossen. 
Ein Programmausschuss ist durch die grundlegende Änderung der Förderung des lokalen Fernsehens in Bayern not­wendig geworden. Voraussetzung für die Förderung lokaler und regionaler Fernseh­angebote ist zum einen, dass die Fernsehanbieter mit der besonderen öffentlichen Aufgabe, die bestehende Vielfalt der Meinungen in ihrem Versorgungsgebiet durch qualitätvolle Fernsehprogramme in gleichgewichtiger Weise zum Ausdruck zu bringen, betraut werden und zum anderen, dass die Fernsehanbieter eine plurale gesellschaftsrechtliche Zusammensetzung aufweisen, die keinem Gesellschafter einen beherrschenden Einfluss ermöglicht. In Fällen, in denen der Fernsehanbieter keine entsprechende gesellschaftsrechtliche Zusammensetzung aufweist, ist eine Förderung dann möglich, wenn ein Programmausschuss für die jeweiligen Pro­gramme eingerichtet wird. Betroffen sind derzeit die Anbieter in den Versorgungs­gebieten Aschaffenburg, Würzburg und Schweinfurt sowie Passau, Landshut und Südostoberbayern.
 
Der Programmausschuss stellt Leitlinien für das jeweilige Programm auf und beschließt Vorgaben, soweit dies zur Wahrung der Ausgewogenheit und der inhaltlichen Vielfalt des Programm erforderlich ist (§ 5 Abs. 1 PAS).
 
Dem Programmausschuss gehören 10 Mitglieder des Medienrats an. Er setzt sich zusammen aus:

  • Dem Vorsitzenden des Fernsehausschusses,
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden des Fernsehausschusses,
  • einem Vertreter der Arbeitgeber,
  • einem Vertreter der Gewerkschaften,
  • einem Vertreter der Religionsgemeinschaften,
  • einem Vertreter aus dem Bereich Kunst und Kultur,
  • einem Vertreter aus dem Bereich Jugendarbeit oder Sport,
  • einem Vertreter aus dem Bereich Erziehungs- und Bildungswesen,
  • zwei Vertretern aus den sonstigen in Art. 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 und 6 bis 19 BayMG genannten Gruppen.

Die Programmausschuss-Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
 

 
 
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de