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Medienrat stimmt Änderung der Fördersatzung zu

08.05.2008 | 30 2008
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2008 einer vom Verwaltungsrat beschlossenen Änderung der Fördersatzung zugestimmt. Gestrichen wird § 11 Abs. 3 Satz 3 der Fördersatzung, der lautet: „Es kann ein angemessener Gewinn kalkuliert werden“. Nach Auffassung der Staatsregierung erlaubt der Wortlaut des Bayerischen Mediengesetzes nicht, dass die privaten Anbieter für die geförderten betrauten Programme Gewinne kalkulieren dürfen.
 
 
 
 
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de