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Medienrat erteilt Genehmigung für "Cosmopolitan TV"

10.07.2008 | 52 2008

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2008 die bundesweite Verbreitung des Programms „Cosmopolitan TV“ der Cosmopolitan Television Germany GmbH als Spartenpro­gramm Unterhaltung vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung der Kom­mission zur Ermittlung zur Konzentration im Medienbereich (KEK) für die Dauer von acht Jahren genehmigt. Die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der Cosmopolitan Germany GmbH sind wie folgt:
 
Gesellschafter 1 Stufe:
Hearst Entertainment Germany Inc.: 100 %
 
Gesellschafter 2. Stufe:
Hearst Holdings: 100 %
 
Gesellschafter 3. Stufe:
The Hearst Corporation: 100%
                                                                  
„Cosmopolitan TV“ ist ein deutschsprachiger Unterhaltungskanal für eine vor­wiegend jüngere, weibliche Zuschauerschaft. Das Programm soll durch Abonnemententgelte sowie Werbung finanziert und in Deutschland und in der Schweiz angeboten werden.
 
Der Sendestart in Deutschland ist für Oktober 2008 vorgesehen.


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de