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- 2008
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2008 die Genehmigung zur Verbreitung des Programms Antenne Bayern über die landesweite UKW-Hörfunksenderkette sowie zur analogen und digitalen Verbreitung über Satellit mit einer Modifikation für vier Jahre verlängert.
Neu ist, dass die bisherigen Zulieferer Sankt Michaelsbund und der Evangelische Presseverband für Bayern e.V. / Evangelische Funkagentur auf ihren Antrag hin als Spartenanbieter genehmigt wurden. Der Umfang ihrer Programmbeiträge hat sich hierdurch nicht geändert.
Der Gesellschaft zur Förderung jüdischer Kultur und Tradition wird die Genehmigung erteilt, als Zulieferer in dem Hörfunkprogramm Antenne Bayern Beiträge zu verbreiten. Die Beiträge können im Wege der Zulieferung an den Sankt Michaelsbund sowie an den Evangelischen Presseverband für Bayern e.V. / Evangelische Funkagentur (efa) eingebracht werden.
Die Landeszentrale behält sich eine endgültige Platzierung der Spartenangebote und Zulieferungen im Rahmen des genehmigten Angebots Antenne Bayern vor.
Das Programm wird von folgenden Anbietern betrieben:
Sendezeitanteile | |
Mediengesellschaft der Bayerischen Tageszeitungen für Kabelkommunikation mbH & Co. Bayernprogramm KG | 24,90% |
UFA Radio Bayern Programmgesellschaft mbH | 16,00% |
Axel Springer Verlag GmbH | 16,00% |
Burda GmbH | 16,00% |
Radio Bavaria Rundfunkprogrammges. mbH | 7,00% |
Studio Gong GmbH | 7,00% |
Medienpool GmbH | 7,00% |
Amperwelle Studio München Programmanbieterges. mbH | 6,10% |
Den Anbietern wird zugesichert, dass die nunmehr für vier Jahre verlängerten bzw. erteilten Genehmigungen um weitere vier Jahre verlängert werden, wenn die Anbieter zukünftig mit Genehmigung der Landeszentrale ihr Programm auch im DAB-Standard verbreiten.
Den Anbietern wird aufgegeben, zur Sicherstellung der Einbringung der Spartenangebote Kooperationsvereinbarungen sowie zur Einbringung der Zulieferungen Vereinbarungen abzuschließen.
Die Zusammenarbeit in der Vermarktung zwischen der landesweiten Hörfunksenderkette und den lokalen Hörfunksendern gemäß dem Vermarktungsvertrag zwischen der Antenne Bayern KG und der BLW Bayerische Lokalradio-Werbung GmbH (BLW) sowie der BLR Dienstleistungsgesellschaft für Bayerische Lokalradioprogramme mbH & Co. KG (BLR) im Verlängerungszeitraum wird ebenfalls genehmigt.
>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de