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Medienrat verlängert Genehmigung von „Antenne Bayern“

08.05.2008 | 36 2008
 
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2008 die Genehmigung zur Verbreitung des Programms Antenne Bayern über die landesweite UKW-Hörfunksenderkette sowie zur analogen und digitalen Verbreitung über Satellit mit einer Modifikation für vier Jahre verlängert.
 
Neu ist, dass die bisherigen Zulieferer Sankt Michaelsbund und der Evan­gelische Presseverband für Bayern e.V. / Evangelische Funkagentur auf ihren Antrag hin als Sparten­anbieter genehmigt wurden. Der Umfang ihrer Programmbeiträge hat sich hierdurch nicht geändert.
 
Der Gesellschaft zur Förderung jüdischer Kultur und Tradition wird die Geneh­migung erteilt, als Zulieferer in dem Hörfunkprogramm Antenne Bayern Beiträge zu verbreiten. Die Beiträge können im Wege der Zulieferung an den Sankt Michaels­bund sowie an den Evangelischen Presseverband für Bayern e.V. / Evangelische Funkagentur (efa) eingebracht werden.
 
Die Landeszentrale behält sich eine endgültige Platzierung der Spartenangebote und Zulieferungen im Rahmen des genehmigten Angebots Antenne Bayern vor.
 
Das Programm wird von folgenden Anbietern betrieben:
Sendezeitanteile
Mediengesellschaft der Bayerischen Tageszeitungen für Kabelkommunikation mbH & Co. Bayernprogramm KG 24,90%
UFA Radio Bayern Programmgesellschaft mbH 16,00%
Axel Springer Verlag GmbH 16,00%
Burda GmbH 16,00%
Radio Bavaria Rundfunkprogrammges. mbH 7,00%
Studio Gong GmbH 7,00%
Medienpool GmbH 7,00%
Amperwelle Studio München Programmanbieterges. mbH 6,10%
Deren Zusammenarbeit in der Antenne Bayern KG wurde ebenfalls um vier Jahre verlängert.
 
Den Anbietern wird zugesichert, dass die nunmehr für vier Jahre verlängerten bzw. erteilten Genehmigungen um weitere vier Jahre verlängert werden, wenn die Anbieter zukünftig mit Genehmigung der Landeszentrale ihr Programm auch im DAB-Standard verbreiten.
 
Den Anbietern wird aufgegeben, zur Sicherstellung der Einbringung der Sparten­angebote Kooperationsvereinbarungen sowie zur Einbringung der Zulieferungen Vereinbarungen abzuschließen.
 
Die Zusammenarbeit in der Vermarktung zwischen der landesweiten Hörfunk­senderkette und den lokalen Hörfunksendern gemäß dem Vermarktungsvertrag zwischen der Antenne Bayern KG und der BLW Bayerische Lokalradio-Werbung GmbH (BLW) sowie der BLR Dienstleistungsgesellschaft für Bayerische Lokal­radioprogramme mbH & Co. KG (BLR) im Verlängerungszeitraum wird ebenfalls genehmigt.


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de