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Medienrat stimmt Änderung der Fördersatzung zu

19.11.2009 | 61 2009

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 19. November 2009 der vom Verwaltungsrat beschlossenen Änderungen der Satzung über die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz (Fördersatzung) zugestimmt:

In § 9 Abs. 4 ist die Förderung von Spartenanbietern geregelt. Neu ist, dass die Förderbeträge der Spartenanbieter nun unmittelbar über die Landeszentrale an diese ausgereicht werden und nicht mehr über den Hauptanbieter. Hierzu ist es erforderlich, die Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Hauptanbieter und dem Spartenanbieter so umzustellen, dass zukünftig nur mehr 50 % der Gesamtfinanzierung des Spartenanbieters vom Hauptanbieter beglichen werden. Die übrigen 50 % werden dann unmittelbar von der Landeszentrale ausgereicht.

Eine weitere Änderung betrifft die Anlage 1. In der bisher gültigen Satzung wurden für die Sendezeitengewichtung die Werte der durchschnittlichen Viertelstundenreichweiten als Basis herangezogen, die von Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) für den Zeitraum vom 01.10.2006 bis 30.09.2007 ermittelt hatte. Für den Förderzeitraum 2009 wird die Sendezeitengewichtung nun an die Werte angepasst, die für den Zeitraum vom 01.10.2007 bis 30.09.2008 von der AGF ermittelt wurden.


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de