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Medienrat beschließt Änderung der Hörfunksatzung

10.12.2009 | 74 2009

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2009 eine Änderung der Hörfunksatzung beschlossen.

Demnach sind die von der Landeszentrale genehmigten Hörfunkanbieter in Zukunft wieder verpflichtet, jährlich ereignisunabhängig ihre Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse mitzuteilen. – Eine weitere Änderung der Hörfunksatzung legt fest, dass Bewerbern im Ausschreibungsverfahren der BLM die Möglichkeit eingeräumt wird, dass nicht vollständige Angaben zu den Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen nachgeholt werden können.


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de