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Mehr als 30 Bewerbungen auf Neuausschreibung des landesweiten Fernsehfensters am Wochenende

18.06.2009 | 32 2009

Auf die Neuausschreibung von 80 Prozent der Sendezeitanteile am landesweiten Fernsehfenster am Wochenende ("Bayern Journal") sind mehr als 30 Bewerbungen bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) eingegangen. Für die weiteren 20 Prozent Sendezeitanteile besteht eine bis zum 30. September 2010 befristete Genehmigung für die MAZ Studio München Ralph Bernhardt GmbH.

Den Antrag der C.A.M.P. TV Fernsehgesellschaft mbH, die Fortführung der Anbietertätigkeit zu genehmigen, lehnte der Medienrat in seiner Sitzung am 14. Mai ab. Die Genehmigungspflicht war durch die Änderung der Gesellschafterzusammensetzung in Folge des Todes von Ralph Burkei entstanden. Bei einer Änderung im Gesellschafterkreis um 50 % und mehr sieht die Fernsehsatzung der Landeszentrale die Neuausschreibung als Regelfall vor. Die Neuorganisation des Fernsehfensters in einem transparenten Verfahren mit öffentlicher Ausschreibung eröffnet allen Bewerbern gleiche Zugangschancen und ermöglicht die umfassende Prüfung des Vorliegens aller rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen. Die BLM hat die Genehmigung von C.A.M.P. TV mit einer Auslauffrist bis zum 25. Oktober widerrufen. Die sofortige Vollziehung des Genehmigungswiderrufs wurde zwischenzeitlich angeordnet.

Übertragen wird das Bayern Journal via Kabel und DVB-T in den Programmen von Sat. 1 (samstags, 17:45 - 18:45 Uhr) und RTL (sonntags, 17:45 - 18:45 Uhr). Die Genehmigung beinhaltet zur Zeit auch eine dreiminütige Abendwerbeschiene gegen 20 Uhr. Die Finanzierung erfolgt über Werbung der Fernsehfensteranbieter und durch einen Finanzierungsbeitrag der Hauptprogrammveranstalter RTL und Sat.1 nach § 23 der BLM-Fernsehsatzung.

Das landesweite Fernsehfenster soll als aktuelles und authentisches Nachrichten- und Informationsprogramm gestaltet werden, mit Beiträgen zum bayernweiten Geschehen aus den Bereichen Politik, Kultur, Wirtschaft und Soziales. Ziel der Neuorganisation ist ein gemeinschaftlicher Programmbetrieb der berücksichtigten Bewerber mit dem bereits genehmigten MAZ Studio München (20 Prozent). Die Landeszentrale behält sich allerdings vor, die Sendeplätze auf RTL und Sat.1 getrennt zu vergeben.

Folgende Bewerbungen sind bis zum Fristende am 15. Juni bei der BLM eingegangen:

  • Alexander Film und Fernsehproduktion GmbH
  • Astratel Radio- und Televisions-Beteiligungsgesellschaft mbH
  • Autentic GmbH
  • bavariaone Film- und Fernsehproduktion GmbH
  • Bayernfenster Fernsehgesellschaft mbH
  • Bayern interaktiv TV GmbH
  • constantin entertainment GmbH
  • Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsgesellschaft mbH
  • Donau TV Regionalfernsehen GmbH (auch als Spartenanbieter)
  • Evangelischer Presseverband für Bayern (als Spartenanbieter)
  • Focus TV Produktions GmbH
  • German Car TV Programm GmbH
  • Hollywood Cinema.tv GmbH
  • Journalistengemeinschaft Herbert Gogel/Albrecht Schmitt-Fleckenstein
  • M2 Media Werbegesellschaft mbH
  • MBT Programm- und Werbegesellschaft mbH
  • Medienpool TV GmbH
  • Medienwerkstatt Franken
  • MFF Münchenfenster Fernsehprogramm GmbH
  • München Live TV Fernsehen GmbH
  • Privatfernsehen in Bayern GmbH
  • Relax Television
  • rt1.tv production GmbH
  • Sankt Michaelsbund (als Spartenanbieter)
  • Silverline Television AG
  • Studio Gong GmbH
  • Süddeutsche TV GmbH
  • TV Bavaria GmbH
  • TV Bayern GmbH
  • TVF Fernsehen in Franken Programm GmbH
  • TV Vital Media GmbH
  • Welt der Wunder GmbH.

Die Bewerbungen werden nun für das Organisationsverfahren ausgewertet, und das Ergebnis zunächst in den Ausschüssen des Medienrates beraten. Eine Entscheidung ist für die erste Medienratssitzung nach der Sommerpause am 15. Oktober geplant. Das neu zu genehmigende Anbieterkonsortium soll den Sendebetrieb am Wochenende 31. Oktober/1. November aufnehmen.



>> Kontakt: Bettina Pregel, Tel. (089) 63808-318, bettina.pregel@blm.de