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Medienrat genehmigt verändertes Abstimmungsquorum in der Anbietergesellschaft von Radio Arabella München

07.10.2010 | 71 2010

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2010 folgendes neue Abstimmungsquorum in der Anbietergesellschaft des lokalen Hörfunkanbieters Radio Arabella in München genehmigt:

Unter Abänderung des Medienratsbeschlusses vom 25.03.2010 wird die Neuverteilung der Sendezeitanteile im drahtlosen Hörfunk München, UKW-Frequenzen 100,8 MHz und 105,2 MHz nach Ausscheiden des Anbieters M2 Media Werbegesellschaft mbH mit generellem Beschlussquorum von über 50 % und einem Abstimmungsquorum von 80 % nur für

  • Beschlüsse, welche Geschäfte mit Gesellschaftern oder mit diesen im Sinne von § 15 Art. 6 verbundenen Unternehmen betreffen, soweit Vertragspartner ein Hörfunkunternehmen ist, dessen lizenziertes Sendegebiet das jeweilige lizenzierte Sendegebiet der Gesellschaft zu mehr als 50 % (bezogen auf das geografische Gebiet) abdeckt und soweit das betroffene Geschäft ein Volumen von mindestens 100.000 € umfasst oder grundsätzliche Fragen der Medienpolitik betrifft,
  • Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der Geschäftsordnung
genehmigt.
 

Die Anbietergemeinschaft Radio Arabella Studiobetriebsgesellschaft mbH hat folgende Zusammensetzung:

Sendezeit- und Kapitalanteile

  • Radio M 1 Rundfunkbetriebsges. mbH 42,50 %
  • Münchner Zeitungsverlag GmbH & Co. KG 34,95 %
  • Burda GmbH Verlag München 20,56 %
  • M2 Media Werbeges. / Hermann Mayer GbR 2,00 %


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de