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Medienrat verabschiedet ALM-Statut

20.05.2010 | 33 2010

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2010 den Grundsätzen für die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) zugestimmt.

Das ALM-Statut wird als Vertrag unter den Landesmedienanstalten geschlossen. Es enthält u.a. Regelungen zur Gründung einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin (§ 1), zu den Aufgaben der Landesmedienanstalten (§ 2), zur gemeinsamen Geschäftsstelle (§ 2 Abs. 4), zu den Gremien (§ 3), zur Finanzierung (§ 4), zur Geschäftsführenden Anstalt (§ 5), zur Entsendung von Mitgliedern in die Kommissionen (§ 6) und zur Fassung von Beschlüssen (§ 9).

>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de