Cookie Hinweis

Suche

Pressemitteilungen

Medienrat stimmt Werberichtlinien zum Hörfunk und Fernsehen zu

20.05.2010 | 34 2010

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2010 den Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung im Hörfunk und den Gemeinsamen Richtlinien für die Werbung im Fernsehen unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Richtlinien bis zum 31. März 2011 einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden.

Die Werberichtlinien werden an die Neufassung der Werbebestimmungen im
13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag angepasst. Im Übrigen werden die bisherigen Bestimmungen in den Werberichtlinien bezüglich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in der Werbung und im Teleshopping gestrichen, da hierfür § 6 Jugendmedienschutzstaatsvertrag sowie Ziffer 7 der Jugendschutzrichtlinien der Landesmedienanstalten in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind. In den Werberichtlinien Fernsehen werden Regelungen zur Produktplatzierung aufgenommen. Von der Aufnahme von Regelungen bezüglich Produktplatzierung wurdein den Werberichtlinien Hörfunk abgesehen, da diese im Hörfunk auch nach Auffassung der Verbändevertreter keine Bedeutung haben. Vom Werbebegriff ausgenommen wurden unentgeltliche Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit einschließlich von Spendenaufrufen zu Wohlfahrtszwecken sowie gesetzliche Pflichthinweise.

 


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de