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BLM-Medienrat betont koordinierende Funktion der Geschäftsstelle

21.05.2010 | 41 2010

Anlässlich der Berichterstattung über die Eröffnung der gemeinsamen Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten in Berlin hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner gestrigen Sitzung klargestellt, dass die Geschäftsstelle, der bis zu zehn Mitarbeiter zur Verfügung stehen werden, nach der Beschlusslage der Gesamtkonferenz eine organisierende und koordinierende Funktion hat.

Der Medienrat der BLM erinnert nachdrücklich an die einschlägigen Beschlüsse der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten zur gemeinsamen Geschäftsstelle vom März 2009. Danach erfolgt die inhaltliche Zuarbeit grundsätzlich durch das in den Landesmedienanstalten vorhandene Personal.

Der Medienrat hat dem neuen ALM-Statut zugestimmt, dringt aber darauf, dass die Beschlüsse vom März 2009 eingehalten werden. Demzufolge kann die föderal organisierte Rundfunkaufsicht durch die dezentral organisierten Landesmedienanstalten nicht in Frage gestellt werden.

 


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de