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BLM legt Bezüge von Präsident und Geschäftsführer offen

20.09.2010 | 63 2010

Der Verwaltungsrat der BLM hat in seiner heutigen Sitzung die derzeit in der Öffentlichkeit geführte Diskussion um die transparente Darstellung der Gehälter auf der Leitungsebene beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Landesmedienanstalten aufgegriffen und beschlossen, die Gehälter des Präsidenten und des Geschäftsführers der Landeszentrale künftig im Jahresabschluss offenzulegen. Im Jahr 2009 setzten sich die Gehälter wie folgt zusammen:

Präsident
Gehalt: 197.682,- € Tantieme: 108.000,- €
Gesamtbezüge: 305.682,- €

Geschäftsführer
Gehalt: 146.316,- € Tantieme: 21.800,- €
Gesamtbezüge: 168.116,- €


Das künftige Ruhegehalt des Präsidenten bemisst sich nach der Beamtenbesoldungsstufe B 11; das sind z.Zt. 71,75 % von 141.000,- € (= 101.167,- €).

Das künftige Ruhegehalt des Geschäftsführers bemisst sich nach der Beamtenbesoldungsstufe B 8; das sind z.Zt. 71,75 % von 110.000,- € (= 78.925,- €), wenn er 40 Dienstjahre erreicht.

Die Bezüge bemessen sich an der Aufgabenstellung gemäß dem Bayerischen Mediengesetz und der damit verbundenen besonderen Verantwortung der Landeszentrale auf Grund der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft für die privaten Rundfunkangebote in Bayern. Auf den Freistaat entfällt mit einem Ertragsanteil von 42 % am privaten Rundfunksektor in Deutschland nicht nur die mit Abstand höchste Wertschöpfung, sondern es wurden auch mit rund 7.500 Beschäftigten die meisten Arbeitsplätze geschaffen. Mit insgesamt 161 genehmigten Programmen hat die Landeszentrale die Aufsicht über etwa ein Drittel der in Deutschland zugelassenen privaten Rundfunkprogramme.

 



>> Kontakt: Bettina Pregel, Tel. (089) 63808-318, bettina.pregel@blm.de