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Medienrat beschließt Änderung der Fördersatzung

09.12.2010 | 81 2010

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2010 eine Änderung der Satzung über die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten (Fördersatzung) beschlossen.

Entsprechend der anfänglichen Förderpraxis des Freistaates erfolgt nach der¬zeitiger Regelung die Förderung der Programmherstellung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten in Bayern nach Art. 23 BayMG grundsätzlich im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung. Nunmehr hat die Bayerische Staatskanzlei in ihrem Zuwendungsbescheid zur Förderung der Herstellung und technischen Verbreitung entsprechender Programme für das Jahr 2010 die Zuschüsse sowohl für die Verbreitungstechnik als auch für die Programmherstellung als Festbetragsfinanzierung gewährt (§ 2 Satz 2).

Die Neuregelung in § 10 Abs. 3 Satz 4 ersetzt die jährlich zu ändernde Anlage mit konkreten Sendezeitreichweiten durch eine Bezugnahme auf die GfK-Daten der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF).

>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de.