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Medienrat beschließt Novellierung der Richtlinie zur Förderung der technischen Infrastruktur

25.03.2010 | 15 2010

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 25. März 2010 die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkgebieten nach dem Bayerischen Mediengesetz (BayMG) beschlossen.

Die Neufassung der Richtlinie gründet sich auf folgende Prinzipien:

  • Als Grundlage für die Förderung ist die Struktur der genehmigten Anbietergemeinschaften und Betriebsgesellschaften zu beachten. Die Zusammenarbeit zwischen den Anbietern wirkt sich auf die Förderung der technischen Infrastruktur aus.
  • Für die lokalen UKW-Programme, und später auch für lokale/regionale digitale Hörfunkprogramme, wird die Genehmigungssituation im Organisationsgebiet berücksichtigt. Das wird dadurch erreicht, dass die versorgten Einwohner auf die im Versorgungsgebiet genehmigten Anbieter aufgeteilt werden.
  • Im Rahmen der Richtlinie wird ein Übergang für die Digitalisierung des terrestrischen Hörfunks hergestellt. Nichtgebundene Fördermittel werden für analoge und digitale Hörfunknetze im Jahr 2010 im Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel verwendet. Diese Aufteilung wird im Rahmen des Haushalts jährlich neu festgelegt. Nach einer erfolgreichen Einführung von digitalen Übertragungssystemen wird nicht mehr zwischen digitalem und analogem Empfang unterschieden.

Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft.

>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de.