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Medienrat stimmt Änderung der Kostensatzung zu

08.12.2011 | 82 2011

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2011 der Änderung der Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich des bundesweiten privaten Rundfunks (Kostensatzung) zugestimmt. Die Satzung regelt die Gebührentatbestände. Nach § 35 Abs. 11 des Rundfunkstaatsvertrages erheben die Landesmedienanstalten für hoheitliche Tätigkeiten Kosten von den Verfahrensbeteiligten in angemessenem Umfang. Die Höhe der jeweiligen Gebühr bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis, das Bestandteil der Satzung ist.

Mit der aktuellen Änderung der Satzung werden in das Kostenverzeichnis Regelungen aufgenommen, die bisher fehlten. Dabei geht es um strukturelle Veränderungen beim Veranstalter bei Fortsetzung der Veranstaltertätigkeit und um eine Änderung der Geschäftsführung.


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de.