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Bußgeld aus Verstößen gegen Gewinnspielsatzung kommt Medienpädagogik zugute

30.09.2011 | 63 2011

Insgesamt € 138.950.- Euro haben verschiedene in Bayern zugelassene Fernseh-anbieter wegen zahlreicher Verstöße vor allem gegen die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten an die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) bezahlt. Dieser Betrag muss nach dem Bayerischen Mediengesetz zweckgebunden verwendet werden.

Die BLM hat entschieden, damit einen Beitrag zur Förderung der Medienpädagogik zu leisten. „Medienpädagogik wird angesichts der rasanten Entwicklung im Bereich der elektronischen Medien immer wichtiger“, so BLM-Präsident Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, „da ist das Bußgeld zum Nutzen der Allgemeinheit gut angelegt“.

Entsprechend fließen € 100.000 ins Stiftungskapital der Stiftung Medienpädagogik Bayern, der Rest wird projektbezogen verwendet. € 28.950 erhält die Stiftung Medienpädagogik Bayern als Unterstützung für ein geplantes Referentennetzwerk Bayern. Hier sollen medienpädagogische Experten geschult und in ganz Bayern für Elternabende und Informationsveranstaltungen zur Verfügung gestellt werden.

€ 10.000 gehen an die Landesmediendienste Bayern e.V. für die Fortführung der Filmkiste, eine Sammlung an Filmen und begleitenden Materialien für Kindergarten- und Vorschulkinder.



>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de.