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Medienrat verlängert Genehmigung von Antenne Bayern um vier Jahre und genehmigt DAB+-Verbreitung

19.07.2012 | 51 2012

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2012 das landesweite UKW-Angebot „Antenne Bayern“ der Anbietergesellschaft Antenne Bayern GmbH & Co. KG um vier Jahre verlängert sowie die Verbreitung des Programms im landesweiten DAB-Versorgungsgebiet bis 31.10.2019 genehmigt. Weiterhin wurde die bundesweite Verbreitung von „Antenne Bayern“ über Satellit um vier Jahre verlängert.

In der Anbietergemeinschaft sind folgende Anbieter zusammengeschlossen:

Sendezeitanteile
Mediengesellschaft der Bayerischen Tageszeitungen für Kabelkommunikation mbH & Co. Bayernprogramm KG (m.b.t.) 24,90 %
Ufa Radio Programmgesellschaft in Bayern 16,00 %
Axel Springer AG 16,00 %
Burda GmbH 16,00 %
Radio Bavaria Rundfunkprogrammgesellschaft mbH  7,00 %
Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG  7,00 %
Medienpool GmbH  7,00 %
Amperwelle Studio München GmbH  6,10 %

Ebenfalls um vier Jahre verlängert wurde die Zusammenarbeit der Anbieter in der Anbietergesellschaft.

Auch die Zusammenarbeit in der Vermarktung zwischen der landesweiten Hör-funksenderkette und den lokalen Hörfunksendern gemäß dem Vermarktungsvertrag zwischen der Antenne Bayern KG und der BLW Bayerische Lokalradio-Werbung GmbH (BLW) sowie der BLR Dienstleistungsgesellschaft für Bayerische Lokalradioprogramme mbH & Co. KG (BLR) wird im Verlängerungszeitraum genehmigt.

Den Anbietern wird aufgegeben, zur Sicherstellung der Einbringung der Spartenangebote mit den Spartenanbietern Sankt Michaelsbund und Evangelischer Presseverband für Bayern Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.

Unter der Voraussetzung, dass die Bayern Digital Radio GmbH das neue Multiplexer-System wie geplant in Betrieb nimmt, soll die digitale Verbreitung über DAB+ spätestens zum 01.09.2012, ansonsten bis spätestens zum 01.10.2012 aufgenommen werden.

Im Falle einer maßgeblichen Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bleibt der Widerruf der Genehmigung vorbehalten.

>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de.