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Medienrat beschließt Änderung der Fernsehsatzung

18.10.2012 | 66 2012

Der Medienrat beschließt die Satzung zur Änderung der Fernsehsatzung und bittet den Präsidenten vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Landtagsberatungen über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Landtagsdrucksache Drs. 16/13457) die Satzung erst nach der Verabschiedung des Gesetzes auszufertigen und bekanntzumachen. Für den Fall, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung im Zuge der parlamentarischen Beratungen in einer Weise verändert wird, welche die geänderten Vorschriften der Fernsehsatzung berührt, wird der Präsident gebeten, die Satzung nicht auszufertigen, sondern erneut in die Gremienberatungen einzubringen.

Inhaltlich tragen die Änderungen der Fernsehsatzung u.a. der Tatsache Rechnung, dass künftig eine Betrauung mit mehr Sendezeit nicht mehr auf Ballungsräume beschränkt ist und für die lokalen Fernsehanbieter ab Dezember 2012 sieben Satellitenkanäle ganztägig und drei Satellitenkanäle mit je 6 Stunden zur Verfügung stehen.

Konkret wurden folgenden Änderungen beschlossen:

§ 7 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „für größere Sender“ gestrichen.
b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Worte „außerhalb der Sendezeit der Fernsehfensterprogramme“ gestrichen.

§ 8 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 werden die Worte „von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr“ durch die Worte „zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr“ ersetzt.
b) Es wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3) Lokale/regionale Angebote, die in dieser Sendezeit sowohl in Kabelanlagen als auch über Satellit verbreitet werden, dürfen von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr nur zeitgleich und unverändert verbreitet werden“.
c) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden Absätze 4 und 5.

>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de.