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Medienrat stimmt Änderung der Satzung über die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten zu

13.12.2012 | 94 2012

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 der Änderung der Satzung über die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz (Fördersatzung) zugestimmt.

Die Landeszentrale hat die Fördersatzung entsprechend der Änderung des Bayerischen Mediengesetzes angepasst und dabei insbesondere die Förderverpflichtung für die Programmherstellung berücksichtigt. Hierzu wurde die Regelung zur Ausschüttung der von der Landeszentrale zur Verfügung gestellten Mittel neu abgefasst (§ 12). Darüber hinaus wurden die Flexibilisierungen im Gesetzestext in der Satzung nachvollzogen.

Bei der Berechnung der Förderung der Programmherstellung wird künftig dabei einerseits auf die notwendigen Mittel, die für die Herstellung des betrauten Programms erforderlich sind, und andererseits auf die Möglichkeiten der Selbstfinanzierung unter Berücksichtigung der Werbeerlöspotenziale und der Wettbewerbssituation in den einzelnen Versorgungsgebieten abgestellt.

 


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de