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Medienrat beschließt Änderung der Richtlinie zur Förderung der technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten

13.12.2012 | 95 2012

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 die Änderung der Richtlinie zur Förderung der technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz (BayMG) beschlossen.

Konkret wird die Richtlinie an zwei Punkten geändert:
Bei den Aus- und Fortbildungskanälen afk M94.5 und afk max wird die bisherige Vollförderung gestrichen. Die AFK-Programme werden den anderen gemeinnützigen Anbietern gleichgestellt.

Für die gemeinnützigen Anbieter ist derzeit eine 60 %-Förderung für die anfallenden Infrastrukturkosten (UKW) in der Richtlinie vorgesehen. Die Quote wird im Rahmen der Richtlinienänderung auf 40 % gesenkt. Verbreitet ein gemeinnütziger Anbieter sein Programm sowohl über UKW (analog terrestrisch) wie auch über DABplus (digital terrestrisch), sieht die derzeitige Regelung eine Erhöhung der Förderquote für die Infrastrukturkosten auf 80 % vor. Diese Quote wird beibehalten.

 


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de